Die Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege zum Abriss eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes für einen Ersatzneubau ist die absolute Ausnahme und deshalb nicht alltäglich. Von dem unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Weckesser-Haus ist nur eine Baugrube übrig.
ERLABRUNN