Eltern, die ihr Kind aufgrund der Corona-Schließungen nicht in Krippe, Kindergarten oder Hort betreuen lassen konnten, sollen für April, Mai und Juni keine Gebühren bezahlen müssen; dies hatte die Bayerische Staatsregierung bereits am 28. April angekündigt. Einrichtungen, die auf die Elternbeiträge verzichten, sollen dafür pro Kind eine Pauschale vom Freistaat erhalten. Die Befreiung von den Gebühren gilt aber nur, wenn das Kind keinen einzigen Tag des Monats in der Notbetreuung war. Der Kindergartenverein Estenfeld findet diese Regelung zu pauschal und hat ein gestaffeltes Bezahlmodell entwickelt. Ein Einzelfall? Wir haben mit verschiedenen Einrichtungen im Landkreis gesprochen.
Bütthard/Estenfeld/Ochsenfurt