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Würzburg/Berlin: Nach mildem Eisenheim-Urteil: Braucht es Gesetzesänderungen?

Würzburg/Berlin

Nach mildem Eisenheim-Urteil: Braucht es Gesetzesänderungen?

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    Die Urteile im Eisenheim-Prozess waren nach dem Rechtsempfinden vieler nicht gerecht. Sind die Gesetze schuld?
    Die Urteile im Eisenheim-Prozess waren nach dem Rechtsempfinden vieler nicht gerecht. Sind die Gesetze schuld? Foto: Oliver Berg, dpa

    In der Bewertung des Urteils im sogenannten Eisenheim-Prozess ist sich die Öffentlichkeit weitgehend einig: Die Strafe wird als zu milde empfunden. Am Mittwoch wurde der 21-Jährige, der die 20-jährige Theresa Stahl im April 2017 mit knapp 2,9 Promille Alkohol im Blut totgefahren hatte, zu einer Geldstrafe von 5000 Euro und einem weiteren Jahr Fahrverbot verurteilt. Ein Gutachter bescheinigte dem Mann wegen seines Rausches Schuldunfähigkeit, weshalb der 21-Jährige nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern wegen fahrlässigen Vollrauschs verurteilt wurde. Schnell wurden Forderungen nach schärferen Gesetzen laut, die im Wesentlichen die Schuldunfähigkeit von stark betrunkenen Tätern infrage stellten. Am Donnerstag brachte der Vater der Getöteten das auf den Punkt, was viele äußerten: Das Urteil sei "ein Freifahrtschein" und habe die "fatale Signalwirkung", dass man "nur genug trinken" müsse, um sich alles erlauben zu können. Rechtspolitiker aus der Region halten Gesetzesänderungen allerdings für unnötig.

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