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Würzburg: Nach Strafbefehl gegen Stefan Lurz: An diese Bewährungsauflagen muss er sich halten

Würzburg

Nach Strafbefehl gegen Stefan Lurz: An diese Bewährungsauflagen muss er sich halten

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    Ob Stefan Lurz je wieder als Schwimmtrainer arbeiten wird? Wenn der Strafbefehl gegen ihn rechtskräftig wird, will der Deutsche Schwimmverband (DSV) Akteneinsicht nehmen und entscheiden.
    Ob Stefan Lurz je wieder als Schwimmtrainer arbeiten wird? Wenn der Strafbefehl gegen ihn rechtskräftig wird, will der Deutsche Schwimmverband (DSV) Akteneinsicht nehmen und entscheiden. Foto: Thomas Obermeier

    Das Amtsgericht Würzburg hat jetzt bestätigt: Die zuständige Richterin hat gegen Schwimmtrainer Stefan Lurz, 44, am 27. Januar einen Strafbefehl "wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen" in zwei Fällen verhängt. Darin wird Lurz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung verurteilt, schreibt Pressesprecher Rainer Beckmann.

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