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Würzburg: Nachgefragt: Grenzstein oder Stolperstein?

Würzburg

Nachgefragt: Grenzstein oder Stolperstein?

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    Grenzstein vor zwei Garagen im Heimgarten.
    Grenzstein vor zwei Garagen im Heimgarten. Foto: Wolf von Bodisco

    Leser Wolf von Bodisco ist ein Grenzstein im Heimgarten aufgefallen, der ungünstig an der Grenze zwischen zwei Garagen liegt und in seinen Augen mehr Stolperstein als Grenzstein ist. Seine Frage lautet: Wer ist überhaupt für Grenzsteine verantwortlich? Und: Wer haftet in dem Fall, dass sich an diesem jemand verletzen sollte?

    Auf Nachfrage beim Vermessungsamt Würzburg, in dessen Aufgabenbereich auch die Grenzsteine liegen, stellte sich heraus: Verantwortlich sind die Eigentümer der anliegenden Grundstücke. Das Vermessungsamt legt lediglich die Punkte fest und vermerkt diese im Kataster. Für das Setzen der Grenzsteine sind die sogenannten Feldgeschworenen zuständig. Diese "Hüter der Grenzen" begehen regelmäßig sämtliche Grenzsteine in ihrem Zuständigkeitsgebiet und führen somit das älteste kommunale Ehrenamt in Bayern aus. Fallen hierbei Mängel auf, werden diese den jeweiligen Grundstückseigentümern mitgeteilt. Diese wiederum sind auch dafür verantwortlich, dass die Grenzsteine erhalten und erkennbar bleiben.

    Bodenbündige Grenzmarkierungen im Stadtgebiet

    Für das Stadtgebiet tatsächlich ungewöhnlich ist jedoch die Verwendung von solch markanten Grenzsteinen wie im vorliegenden Beispiel. Diese werden eigentlich vorrangig zur Abmarkung an Feld- und Waldgrenzen genutzt, um hier besser ersichtlich zu sein. Für innerörtliche Kennzeichnungen wird meist auf bodenbündige Grenzpunkte oder -nägel zurückgegriffen, um eine Gefährdung zu minimieren.

    Ausnahmen wie der Grenzstein im Heimgarten kommen jedoch vor. Grund dafür ist laut Vermessungsamt meist, dass einige Grenzsteine schon angebracht worden sind, bevor an dieser Stelle gebaut oder gepflastert wurde. Die Verwendung von bodenbündigen Grenznägeln im einfachen Erdreich ist nicht möglich. Für die Eigentümer besteht jedoch im Nachhinein stets die Möglichkeit, bei den zuständigen Feldgeschworenen eine Erhöhung oder Vertiefung des Steines zu beantragen. Keinesfalls sollte man jedoch selbst einen Grenzstein entfernen oder versetzen, da man sich so strafbar macht und mit Bußgeldern rechnen muss.

    Nachgefragt: Sie fragen, wir recherchierenImmer wieder begegnen wir Dingen, die nicht nachvollziehbar sind – Situationen, die verwundern, Veränderungen, die aufregen. Oft wird es diskutiert in der Nachbarschaft, im Sportverein, unter Kollegen. Auch Ihnen fällt etwas ein? Eine Straßenregelung, die nicht nachvollziehbar scheint? Eine Grünfläche, die zweckentfremdet wurde? Die Redaktion der Main-Post fragt nach, was dahintersteckt. Schicken Sie uns Ihre Fragen mit den wichtigsten Informationen an redaktion.wuerzburg@mainpost.de. Wir prüfen Ihre Anregungen. Stellt sich heraus, das Thema ist kein Einzelfall und hat eine entsprechende Relevanz, fragen wir bei Zuständigen nach.

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