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FUCHSSTADT: Ökumenischer Gottesdienst nur als Ausnahme

FUCHSSTADT

Ökumenischer Gottesdienst nur als Ausnahme

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    Mohnday 2010: Damals hatte Pater Gerhard Wenzel den ökumenischen Gottesdienst mitzelebriert. Hinterher gab es ein Mohn-Eis.
    Mohnday 2010: Damals hatte Pater Gerhard Wenzel den ökumenischen Gottesdienst mitzelebriert. Hinterher gab es ein Mohn-Eis. Foto: Foto: wilma wolf

    Farbenfroh blüht im August der Mohn bei Fuchsstadt. Zur Zeit der Ernte feiern seit 2009 der Landwirt Helmut Kleinschroth und der Bäcker Martin Schiffer ein buntes Fest, den „Mohnday“, der inzwischen Tausende aus der ganzen Region in den kleinen Reichenberger Ortsteil lockt. In den letzten drei Jahren hatte der Würzburger Franziskaner-Pater Gerhard Wenzel gemeinsam mit einem evangelischen Pfarrer das vorgezogene Erntedankfest mit einem ökumenischen Wortgottesdienst eröffnet. Doch heuer stand Pfarrerin Heidi Landgraf alleine am Altar.

    Im Vorfeld hatte die Kirche Wenzel signalisiert, dass er keine Erlaubnis bekommen werde, die Feier als Zelebrant mitzugestalten. Nach einer Handreichung der Ökumenekommission der Diözese von 2009 ist für einen Sonntagsgottesdienst vor zwölf Uhr die Erlaubnis des Generalvikariats nötig.

    Bereits vor zwei Jahren konnte der Pater nur „unter Vorbehalt“ den Gottesdienst feiern. Im Vorjahr hatte er darum, statt einer genehmigungspflichtigen ökumenischen Feier eine Liturgie angeboten, die er selber als „gemeinschaftlich christlichen Gottesdienst“ bezeichnet. Dabei hat der Wortgottesdienst von Anfang an den entscheidenden Knackpunkt im Verhältnis beider Konfessionen, das Abendmahl, umgangen. Dafür gab es zwei Predigten und einen gemeinsamen Schlusssegen.

    Für Helmut Kleinschroth war mit dem Ausbleiben des katholischen Priesters das Fest weitgehend verdorben. Auch viele der bis zu 300 Besucher, die sich morgens im vollen Bierzelt drängten, um miteinander Gottesdienst zu feiern, sahen dies offensichtlich so: „Das Zelt hat getobt“, erzählt der Landwirt. „Die Leute konnten nicht verstehen, dass in der heutigen Zeit so etwas noch möglich ist“. Auch unter den anwesenden Politikern stieß diese Entscheidung auf Verwunderung. CSU-Staatssekretär Gerhard Eck hat zugesagt, sich bei den verantwortlichen Stellen dafür einzusetzen, dass im kommenden Jahr wieder eine ökumenische Feier möglich ist.

    Ein ökumenischer Gottesdienst gehöre für ihn zu einem solchen Fest einfach dazu, sagte Kleinschroth, selber bekennender, evangelischer Christ. Der Mitveranstalter Martin Schiffer sei Katholik, auch seien die umliegenden Dörfer mehrheitlich katholisch. Den Gottesdienst zu einer späteren Uhrzeit zu feiern, hält er für nicht möglich. Dies sei bei einem solchen Fest unüblich und passe nicht in den traditionellen Ablauf.

    Pater Wenzel, bekannt dafür, dass er gerne einmal auch bei seinen Glaubensbrüdern aneckt, sieht in der Ablehnung eine „Zwangsverordnung“, die „die Menschen eher von der Kirche wegtreibt, als sie anzulocken“. Die Menschen würden nicht verstehen, dass es jetzt, wo das Fest von Jahr zu Jahr mehr Menschen anspricht, nicht mehr möglich ist, einen ökumenischen Gottesdienst zu feiern. Er selber habe, als er verspätet in Fuchsstadt ankam – zuvor war er als Vertretung für die katholischen Messen in Kist und Reichenberg eingeteilt – zahlreiche Katholiken gesehen. „Die Menschen lassen sich eben nicht mehr von Verboten abhalten“, resümiert er. Die Gläubigen wollten die „Freiheit der Kinder Gottes“ auch spüren.

    „Wir sollten als christliche Kirchen zusammenstehen“, sagte Pfarrer Thomas Kohl von der evangelischen Kirchengemeinde in Giebelstadt, der als Seelsorger die verreiste Pfarrerin Landgraf vertritt, „und dort, wo es möglich ist, die Ökumene auch leben“.

    Im Glaubensverständnis beider Konfessionen stelle der morgendliche Sonntagsgottesdienst allerdings einen sensiblen Punkt dar. So ist es auch für ihn keineswegs „überholt“, dass dieser vormittags gefeiert wird: „Wir Christen erinnern damit an die Auferstehung Christi“, erklärte er. Seiner Ansicht nach gilt es hier darum auch, „auf kirchenrechtliche und theologisch begründete Vorbehalte gegenseitig Rücksicht zu nehmen“. Der Pressesprecher der Diözese Bernhard Schweßinger verweist darauf, dass ein ökumenischer Sonntagsgottesdienst vor Zwölf bei einem besonderen Anlass möglich sei, eine „Dauereinrichtung“ dürfe allerdings nicht daraus werden. Dem Generalvikariat habe zudem kein Antrag vorgelegen.

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