Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) stellte am Mittwoch nach einem Gespräch mit Vertretern der christlichen Kirchen in München klar, "dass sich an der Möglichkeit der Präsenzgottesdienste nichts ändert". Im Rahmen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist die Feier öffentlicher Gottesdienste in den Tagen von Gründonnerstag bis Ostermontag nun doch erlaubt.
Würzburg/Schweinfurt