Neben Autobahnen sind Photovoltaik-Freiflächen inzwischen ein vertrauter Anblick. Das liegt am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das den Bau solcher Anlagen vorzugsweise im Bereich sogenannter „gestörter Flächen“ in einem Streifen von 110 Metern neben Autobahnen und Schienenwegen vorsieht.
OCHSENFURT