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ZELL: Provisorische Zufahrt

ZELL

Provisorische Zufahrt

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    Durch eine Sondernutzungserlaubnis dss Staatlichen Bauamts entstand eine provisorische Zufahrt zur Materialanlieferung für die Bebauung des Klosterhofs.
    Durch eine Sondernutzungserlaubnis dss Staatlichen Bauamts entstand eine provisorische Zufahrt zur Materialanlieferung für die Bebauung des Klosterhofs. Foto: Foto: Herbert Ehehalt

    Themen der innerörtlichen Verkehrsregelung kochten im Markt Zell in der jüngsten Vergangenheit immer wieder hoch. Was aber passiert im Bereich des Klosterhofs, fragte sich so mancher Einwohner und Verkehrsteilnehmer auf der Umgehungsstraße, der Staatsstraße 2300, in den vergangenen Wochen. Eine vermeintlich neue Ortszufahrt war entstanden zwischen Mainuferstraße und Staatsstraße. Nun ist die Zufahrt jedoch wieder geschlossen.

    Die Maßnahme könnte indirekt tatsächlich der Verkehrsberuhigung dienen auf der besonders von Pendlern stark frequentierten Staatsstraße. In den vergangenen Wochen war zunächst ein Rückbau der Leitplanke zur Mainuferstraße hin erfolgt. Der Grünstreifen wurde ausgekoffert und mit Schotter und einer Bitumenschicht verfüllt. Bei den Arbeiten wurde darauf Wert gelegt, dass sie tagsüber außerhalb des Pendlerstromes erfolgten.

    Die Verwaltung des Marktes Zell konnte auf Nachfrage jedoch nur bedingt Auskunft geben. Weil es sich um eine Staatsstraße handele, sei das Staatliche Bauamt zuständig, erklärte Bauamtsleiter Georg Burkard. Weitergehende Informationen lieferte Bürgermeisterin Anita Feuerbach (CSU/Freier Zeller Bürger): „Die Zufahrt wurde erstellt zur Anlieferung von Baumaterialien für das Bauvorhaben im Klosterhof“, erklärte Feuerbach. Die Herstellung der Zufahrt war zeitweise mit einer halbseitigen Sperrung per Ampelregelung auf der Staatsstraße verbunden.

    Durch die Umsetzung des Projektes „Wohnen im Klosterhof“ entsteht laut der Beschreibung des Bauwerbers in dem historischen Gebäudekomplex Wohnraum für Eigentümer und Kapitalanleger. Geplant sind 29 individuelle Wohneinheiten. Eigene Parkplätze und gemeinschaftlich genutzte Grünflächen ergänzen das Ensemble. Für den gut erhaltenen Bestand im Bereich des Refektoriums ist eine wohnverträgliche Sondernutzung vorgesehen. Planung und Abwicklung erfolgt durch das Architekturbüro „archicult“. Dabei handelt es sich um das gleiche Büro, das auch für die Umsetzung des ehemaligen Würzburger Bürgerbräu-Areal verantwortlich zeichnet.

    „Im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis war durch den Bauwerber eine vorübergehende Zufahrt zur Mainuferstraße beantragt worden. Diese Erlaubnis gilt für die Dauer des Bauvorhabens und ist auf maximal drei Jahre begrenzt“, erklärte Matthias Marin vom Staatlichen Bauamt Würzburg auf Nachfrage dieser Redaktion. Mit der Sondernutzungserlaubnis verbunden ist auch eine besondere Verkehrsregelung zur Zulieferung von der Staatsstraße aus. Anliefernde Fahrzeuge dürfen nur von Margetshöchheim kommend nach rechts in die Mainuferstraße einbiegen.

    Auch beim Einbiegen von der provisorischen Zufahrt zur Mainuferstraße zurück auf die Staatsstraße darf nur nach rechts abgebogen werden. Damit soll ein gefahrenträchtiger Kreuzungsverkehr verhindert werden.

    Die Zufahrt darf erst ab Baubeginn im Klosterhof in Betrieb genommen und genutzt werden. Wann dies sein wird, steht noch nicht fest.

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