Aufatmen heißt es ab Montag vor allem für Wirte im Freistaat: Sie dürfen ab 25. Mai die Innenräume ihrer Gaststätten wieder öffnen. Allerdings gelten wegen der Corona-Pandemie weiter strenge Auflagen, Masken und Mindestabstand etwa bleiben ein Muss. Aber nicht nur für die Gastronomie, auch für Kindergärten und Altenheime gibt es Lockerungen und neue Regeln. Was ab Montag im Freistaat erlaubt ist und was nicht – ein Überblick.
Würzburg