Die Querelen in der Pfarrei St. Peter und Paul in Rimpar (Lkr. Würzburg) haben auch die erste Runde der Wahl der neuen Kirchenverwaltung (KV) überschattet. Während die Wahl am Wochenende geordnet ablief, kam es vor dem Wahlraum zu angeregten Diskussionen über das Zerwürfnis in der Pfarrei, aber auch über die strenge Auslegung der Wahlordnung durch die Diözese. Die Katholiken hatten sowohl nach der Vorabendmesse am Samstag als auch nach dem Sonntagsgottesdienst die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Am kommenden Wochenende wird noch einmal gewählt.
In der Predigt von Pfarrer Dariusz Kruszynski, der seit kurzem das Pfarrhaus bewohnt, dessen Renovierung der Stein des Anstoßes ist, war zu spüren, wie sehr die Pfarrei auf Versöhnung setzt. In der Auslegung des Evangeliums schlug er einen weiten Bogen vom Gedenken für die Opfer des Krieges am Totensonntag bis zur Sehnsucht eines „jeden Menschen“ nach Frieden in seinem privaten Umfeld, „in der Familie, mit den Nachbarn und auch in unserer eigenen Kirchengemeinde.“
Wahlbeteiligung ähnlich niedrig wie bei vorherigen Wahlen
Zum Hintergrund: In Rimpar haben es die bisherigen KV-Mitglieder mangels Unterstützer-Unterschriften nicht auf die Kandidatenliste geschafft. Und aufgrund nicht eingehaltener Fristen wurde die Wahl auf das kommende Wochenende verschoben, der alte Wahltermin aber nicht abgesagt.
Die Beteiligung war laut dem Wahlausschuss-Vorsitzenden Robert Bedner ähnlich wie bei früheren Wahlen. Allerdings sei sie traditionell nicht besonders hoch: „etwa zehn Prozent“, schätzt Bedner.
In den Gesprächen vor der Tür war zu spüren, dass die Unruhe in der Pfarrei ihre Spuren hinterlassen hat. Viele halten den Streit für unnötig. Ein älterer Herr fragte, ob die Kirche nicht andere Probleme habe, als sich über „Nebensächlichkeiten“ zu zerstreiten. Es sei eine „mittlere Katastrophe“ für die Pfarrei, sagte ein anderer. Dass die Wahlordnung offensichtlich in vielen Pfarreien nicht angewendet wird, führte bei manchen zu der Bemerkung, ob man sich nicht den Weg hätte sparen können. Auch erinnerte einer daran, dass die Kirche hier sogar strenger verfahre als die weltliche Politik, bei der nur neue Wahllisten Unterstützerunterschriften bräuchten. Dass die Wahl tatsächlich ungültig sein könnte, glaubt hingegen kaum einer.
Dettelbach: „Wir haben strikt nach Vorschrift gearbeitet.“
„Bei uns ist alles korrekt verlaufen, wir haben strikt nach Vorschrift gearbeitet“, so Hanni Mosandl vom Wahlvorstand der Pfarrei St. Augustinus innerhalb der Pfarreiengemeinschaft „Maria im Sand“ Dettelbach (Lkr. Kitzingen). Für alle sieben Bewerber habe es auf der Wahlliste insgesamt fünf Unterschriften gegeben. Das genüge, meint Mosandl. Also hat nicht jeder Bewerber fünf Unterschriften vorgelegt – wie es die Wahlordnung für die Kirchenverwaltungen vorschreibt.
Bereits am Freitag fragte diese Redaktion beim Bistum Würzburg unter anderem nach, ob die Wahl gültig ist – wenn wohl vielerorts nicht die Vorgaben eingehalten worden sind. Auch ob es der Wahlordnung entspricht, dass es – wie in Rimpar – mehrere Wahltermine geben könne, gehörte zu den Fragen an Bistumssprecher Bernhard Schweßinger.
Rechtsabteilung des Bischöflichen Ordinariats will Rechtsfragen zur Zeit nicht beantworten
Am Freitag hieß es dazu von Schweßinger, dass die Rechtsabteilung des Bischöflichen Ordinariats bis Anfang kommender Woche die Fragen beantworten würde. Am Montag erreichte die Redaktion diese Antwort: „Während des Wahlverfahrens hat ausschließlich der jeweilige Wahlausschuss eigenständig über alle Fragen in Zusammenhang mit der Kirchenverwaltungswahl für seinen Kirchenverwaltungsbereich zu entscheiden. Um das laufende Verfahren zu sichern und diese Eigenständigkeit der Entscheidung zu garantieren, können Rechtsfragen zur Zeit nicht beantwortet werden.“
Wo das steht und ob das dem Stiftungsrecht entspricht, wird aus dieser Antwort nicht klar. Ein Widerspruch ergibt sich aus der Betonung der Eigenständigkeit. Denn die Entscheidung, in Rimpar ein weiteres Wahlwochenende anzusetzen, hat der Wahlausschuss nicht eigenständig getroffen. In einem in der vergangenen Woche verbreiteten Schreiben heißt es dazu, dass der Antrag des Wahlvorstands auf Verschiebung der Wahl um eine Woche beim Generalvikar genehmigt worden sei. Der Generalvikar gehört zur Bistumsleitung. Sie hat die Stiftungsaufsicht inne.