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Hettstadt: Salomonischer Finanzierungsvorschlag zur neuen Verbandskläranlage der "Ahlbachgruppe hoch 5"

Hettstadt

Salomonischer Finanzierungsvorschlag zur neuen Verbandskläranlage der "Ahlbachgruppe hoch 5"

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    Bei aller Notwendigkeit eines Neubaus der Verbandskläranlage "Ahlbachgruppe hoch fünf" war die Finanzierungsform der Gesamtkosten von 32,5 Millionen Euro bisher umstritten innerhalb der fünf Mitgliedsgemeinden Eisingen, Hettstadt, Kist, Waldbrunn, Waldbüttelbrunn und dem Zweckverband. Eine galante Lösung zeigte jedoch die Kommunalaufsicht am Landratsamt Würzburg auf in ihrer Vermittlerrolle bei einem gemeinsamen Treffen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den Zweckverbands-Vertretern im Dezember vergangenen Jahres. Zu diesem Zeitpunkt war der Termin zur vorgesehenen Beschlussfassung zur Finanzierung durch die Verbandsversammlung aufgrund der Meinungsverschiedenheiten geplatzt.

    Satzung wird geändert

    Der salomonische Vorschlag der Kommunalaufsicht empfiehlt eine eigenständige und jeweils individuell zu gestaltende anteilige Finanzierung durch die beteiligten Gemeinden. Die dazu notwendige Satzungsänderung des Zweckverbandes soll laut Bestätigung durch Zweckverbands-Geschäftsführer Markus Ostwald in einem für 19. März terminierten Treffen erfolgen. Definitiv unverändert bleibt jedoch der Verteilungsschlüssel nach den Einwohnergleichwerten, wobei Waldbüttelbrunn 25,32 Prozent trägt, Eisingen 22 Prozent, Hettstadt 20,16 Prozent, Kist 16,72 Prozent und Waldbrunn 15,8 Prozent.

    Im Ergebnis des Treffens mit der Kommunalaufsicht seien sich laut Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (Parteilos) alle Beteiligten einig gewesen, die derzeit in der Verbandssatzung geregelte Form der Investitionsumlage durch die Möglichkeit deren Umwandlung in eine sogenannte Schuldendienstumlage zu ergänzen. Aufgrund des Vertragsabschlusses mit einem Erschließungsträger zum Neubau der Verbandskläranlage solle dieser die Zwischenfinanzierung der Baukosten übernehmen, verdeutlichte Rothenbucher.

    Im Ergebnis des Treffens mit der Kommunalaufsicht seien sich laut Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (parteilos) alle Beteiligten einig gewesen, die derzeit in der Verbandssatzung geregelte Form der Investitionsumlage durch die Möglichkeit deren Umwandlung in eine sogenannte Schuldendienstumlage zu ergänzen. Aufgrund des Vertragsabschlusses mit einem Erschließungsträger zum Neubau der Verbandskläranlage solle dieser die Zwischenfinanzierung der Baukosten übernehmen, verdeutlichte Rothenbucher. „Durch den Vorschlag der Kommunalaufsicht obliegt es jeder der beteiligten Gemeinden eigenständig, die durch den Einwohnerwert fixe jeweilige Summe individuell zu finanzieren“, fasste Zweckverbands-Geschäftsführer Markus Ostwald zusammen.

    Auf Grundlage des Vorschlags der Kommunalaufsicht empfahl Hettstadts Gemeinderat in der jüngsten Sitzung den örtlichen Verbandsräten, in der Verbandsversammlung für eine anteilige Zwischenfinanzierung der Gesamtkosten mit zwei Drittel bei einem Erschließungsträger bis zum Ende der Baumaßnahme zu stimmen. Die nach Schlussrechnung ausstehenden Kosten können die Gemeinden nach individuellem Bedarf über Investitions- oder Schuldendienstumlagen finanzieren, wie von der Kommunalaufsicht vorgeschlagen. Um allen Gemeinden gerecht zu werden, kann der Zweckverband nach Satzungsänderung bei Bedarf Kredite aufnehmen, um hierbei den Anforderungen der einzelnen Gemeinden gerecht zu werden.

    Das verbleibende Drittel der Gesamtkosten soll als Investitionsumlage durch die jeweiligen Gemeinden getragen werden. Vorschlag der Gemeinde Hettstadt ist, dass nach Fertigstellung der Baumaßnahme einen vom Zweckverband getragenen Differenzbetrag von bis 50 Prozent der Gesamtbaukosten auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt werden. Die verbleibenden Gesamtbaukosten sollen im Rahmen einer Kreditfinanzierung beim Zweckverband getragen und auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt werden.

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