Ab 1. Dezember gelten für Händler, deren Verkaufsfläche 800 Quadratmeter überschreitet, strengere Vorgaben bei der zulässigen Höchstzahl an Personen als unterhalb dieser Grenze. Für letztere besteht weiterhin die derzeit geltende Zehn-Quadratmeter-Regelung pro Person. Für die Quadratmeter über 800 hinaus wurden 20 Quadratmeter pro Person vorgeschrieben.
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