Gerichte können es nie jedem Recht machen. Egal wie sie entscheiden, es gibt immer Leute, die das Urteil entweder zu hart finden oder zu lasch. „Wenn ich da was zu sagen hätte, liefe das anders“, diesen Satz hört man nach fast jeder Urteilsverkündung. Dabei kann fast jeder mitmachen bei der Wahrheitsfindung und der Rechtsprechung. Wer Interesse hat, muss sich nur als Schöffe bewerben.
165 Bewerbungen in Würzburg, 99 in Schweinfurt
141 Frauen und Männer, die in den kommenden fünf Jahren Laienrichter beim Land- und beim Amtsgericht sein wollen, hat zum Beispiel die Stadt Würzburg in diesem Jahr gesucht. Die Bewerbungsfrist ist Ende März abgelaufen. Laut Christian Weiß, Pressesprecher der Stadt, sind insgesamt 165 Bewerbungen für die neue Amtszeit, die am 1. Januar 2019 beginnt und bis Ende 2023 dauert. Daraus wählt der Stadtrat 141 Bewerber aus und gibt die Namen an den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht weiter.
Bei der Stadt Schweinfurt sind 99 Bewerbungen für das Schöffenamt eingegangen, 53 hat der Stadtrat ausgewählt und an das Amtsgericht Schweinfurt weitergeleitet. Aber auch in kleineren Gemeinden werden Schöffen gesucht und Bewerber an die Gerichte weiter geleitet.
Einsatzort wird zugelost
An den Gerichten werden dann in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen gewählt. Vereidigt werden sie vor ihrem ersten Einsatz in einer Verhandlung. Wo sie eingesetzt werden, entscheidet ein Losverfahren unter richterlicher Aufsicht.
Schöffe kann jeder werden, der mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit hat und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht. Juristische Kenntnisse sind nicht gewünscht, bei den Laienrichtern zählt der gesunde Menschenverstand. Weitere Voraussetzungen, die Schöffen mitbringen müssen: Keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten und kein laufendes Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat. Schöffen sollten Lebenserfahrung und Menschenkenntnis haben und sie müssen Beweise würdigen können.
Sechs Euro Aufwandsentschädigung
Schöffe ist ein Ehrenamt. Jeder bekommt allerdings für die Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von sechs Euro pro Stunde, so Helga Twardzik, Chefin am Amtsgericht Würzburg. Erwerbstätige können eine Entschädigung für den Verdienstausfall beantragen. Der Höchstsatz hier ist eigentlich 24 Euro pro Stunden, kann sich in einem besonders aufwändigen Verfahren mit vielen Einsatzstunden jedoch erhöhen. Für Nachteile bei der Haushaltsführung gibt es beispielsweise für Hausfrauen eine Entschädigung von 14 Euro pro Stunde.
Arbeitszeit oder Urlaub?
Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeiter für den Schöffendienst freistellen, der Verdienstausfall wird verschieden geregelt. Für manche Behörden ist es Arbeitszeit, wenn ihre Beamten als Schöffen tätig sind. In manchen Verwaltungen oder Firmen müssen sie dagegen Urlaub oder frei nehmen.
Schöffen sind übrigens gleichberechtigt mit den Berufsrichtern und sie haben auch während der Verhandlung ein Fragerecht. Ihre Stimme zählt genauso viel wie die des Berufsrichters. Beim Schöffengericht am Amtsgericht, wo zwei Laien- und ein Berufsrichter urteilen, können sie den Profi überstimmen. Und auch bei den Strafkammern am Landgericht gilt: Jede Verurteilung und jedes Strafmaß braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit.