Der Gründer und ehemals hauptverantwortliche Betreiber der Cannameleon-Läden kämpft weiter an zwei juristischen Fronten um seine Freiheit: Gegen die Verurteilung zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen vorsätzlichen Handels mit Cannabis-Produkten Ende Januar durch das Würzburger Landgericht hat er Revision eingelegt. Haft droht ihm zusätzlich in einem anderem Strafverfahren: Das Amtsgericht Würzburg verhängte vor einem Jahr zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung wegen Nötigung und Unterschlagung gegen ihn.
Würzburg