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Würzburg: SPD-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf bei der Impfreihenfolge

Würzburg

SPD-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf bei der Impfreihenfolge

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    Pflegende Angehörige fühlen sich oft mit dem Infektionsrisiko allein gelassen. Ein Antrag der SPD im Stadtrat soll dies ändern. 
    Pflegende Angehörige fühlen sich oft mit dem Infektionsrisiko allein gelassen. Ein Antrag der SPD im Stadtrat soll dies ändern.  Foto: Symboldbild shutterstock

    Nicht nur beim Nachschub von Impfstoff gegen das Coronavirus hakt es, auch bei der Impfreihenfolge gibt es teilweisen Nachbesserungsbedarf. Das findet die SPD-Stadtratsfraktion.

    So stehen zum Beispiel die Bewohner und das Personal von Pflegeeinrichtungen auf der Prioritätenliste ganz oben. In Würzburg soll die Zweitimpfung in allen Alten- und Pflegeheimen am 19. Februar abgeschlossen sein. Wer sich jedoch entscheidet, seine pflegebedürftigen Liebsten nach Hause zu holen und sich dort um sie zu kümmern, steht, was die Impfung für den Pflegefall und sich selbst betrifft, derzeit noch auf verlorenem Posten.

    "Einen Schlaganfall kann man bei der Anmeldung anklicken, aber eine Lungenembolie gibt es da nicht."

    Claus Bodensteiner, pflegender Angehöriger

    Deshalb will die SPD an diesem Donnerstag mit einem Dringlichkeitsantrag die Einrichtung einer Einzelfallkommission anstoßen. Diese Kommission solle mit Vertretern aus Medizin, Rechtswissenschaften und Ethik besetzt werden und im rechtlichen Rahmen über Härtefälle bei der Corona-Impfung entscheiden, damit diese bei einer vorzeitigen Impfung berücksichtigt werden können, heißt es in einer Pressemitteilung der Fraktion.

    Ein Beispiel für solch einen Härtefall ist die 50-jährige Charlotte Bodensteiner, die nach einer schweren Hirnblutung 2019 von ihrem Mann Claus Bodensteiner zu Hause gepflegt wird. Nach der Reha sei sie seit September vorigen Jahres bei ihm zu Hause in Pflege mit dem höchsten Pflegegrad fünf, berichtet ihr Mann in einem Telefonat mit dieser Redaktion. Bislang sei es ihm aber nicht gelungen, für sie einen Impftermin zu erhalten. 

    Therapeuten haben keine Verpflichtung zu Schnelltests

    Doch dies hält er für dringend notwendig: Denn schon im November sei zuerst die Logopädin nach einem Besuch bei seiner Frau positiv auf das Covid-19-Virus getestet worden, kurz danach die Pflegekraft, die ihn unterstützt. "Beide Male wurde meine Frau Gottseidank nicht angesteckt", sagt er. "Therapeuten haben keine Verpflichtung zu Schnelltests, und bestehe ich dennoch darauf, muss ich sie selber zahlen", berichtet Bodensteiner. Zu all dem habe seine Frau im Dezember noch einen Schlaganfall mit einer Lungenembolie erlitten.

    Daraufhin habe er Kontakt zu seiner Hausärztin aufgenommen, aber die habe ihm mitgeteilt, sie sei was Impfungen betreffe "völlig außen vor", berichtet Bodensteiner. Also habe er sich über die Online-Anmeldung um einen Impftermin für seine Frau gekümmert. "Aber manche Vorerkrankungen wie die Lungenembolie sind überhaupt nicht auswählbar", weiß er. Dabei habe ihm ein Arzt bestätigt, dass eine Lungenembolie eine höhere Priorität bei der Impfung erfordern würde. "Einen Schlaganfall kann man bei der Anmeldung anklicken, aber eine Lungenembolie gibt es da nicht", sagt er.

    Eine Bestätigung der Online-Anmeldung zur Impfung habe er bekommen, mehr bislang nicht. "Jetzt harren wir der Dinge" sagt er resigniert. "Beim Bürgertelefon des Gesundheitsamtes kommt man ja nicht durch." Da habe er es mehrfach versucht.

    In den ersten zwei Wochen sind über 150 Anfragen von Impfwilligen eingegangen

    "Im Landkreis Augsburg wurde solch eine Einzelfallkommission eingeführt. Dort sind in den ersten zwei Wochen weit über 150 Anfragen von Impfwilligen eingegangen", erklärt der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Alexander Kolbow in der Pressemitteilung. "Etliche Erkrankungen und Risikofaktoren können bei der Onlineregistrierung für die Corona-Impfung nicht angegeben werden", weiß auch er. "Diese müssen jedoch bei der Frage nach einem vorgezogenen Impftermin Berücksichtigung finden", begründet Kolbow den Antrag.

    An diesem Donnerstag entscheidet der Stadtrat zu Beginn seiner Sitzung, ob die  Dringlichkeit dieses Antrages gegeben ist und er darüber beraten will, informiert Claudia Lother von der Pressestelle des Rathauses auf Anfrage. Stimmt er zu, kommt der Antrag auf die Tagesordnung. Tut er es nicht, wird der Antrag im weiteren normalen Sitzungslauf des Stadtrates und seiner Ausschüsse später behandelt werden.

    Auch die CSU-Fraktion hatte in der Stadtratssitzung Ende Januar einen ähnlich lautenden Antrag gestellt:  Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit es möglich sei, Familienangehörige von Pflegebedürftigen entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt impfen zu lassen. Die Verwaltung erhielt vom Stadtrat einstimmig den Auftrag, diesen Antrag weiterzuverfolgen.

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