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Bütthard: Steinbruch: Wie entscheidet sich der Büttharder Gemeinderat?

Bütthard

Steinbruch: Wie entscheidet sich der Büttharder Gemeinderat?

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    Quaderkalkblöcke wie diese will das Steinwerk Seubert nahe Bütthard abbauen und im Werk in Kleinrinderfeld weiter verarbeiten.
    Quaderkalkblöcke wie diese will das Steinwerk Seubert nahe Bütthard abbauen und im Werk in Kleinrinderfeld weiter verarbeiten. Foto: Antje Roscoe

    Ihre Ablehnung eines geplanten Steinbruchs nahe dem Büttharder Ortsrand haben Bürgermeister Peter Ernst und sein Gemeinderat inzwischen wiederholt zum Ausdruck gebracht. Jetzt war das Gremium erstmals mit dem Bauantrag befasst, und es überrascht niemanden, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen zu dem Vorhaben verweigert hat.

    Das Kleinrinderfelder Steinwerk Erich Seubert möchte westlich des Ortes Muschelkalk abbauen. Erkundungsbohrungen verliefen erfolgreich, den über sechs Hektar großen Acker, unter dem sich der begehrte Stein in geringer Tiefe verbirgt, hat die Firma bereits gekauft. Bis auf 200 Meter würde der Steinbruch im Lauf der kommenden Jahre an den Siedlungsrand heran rücken.

    Bürgerinitiative gegen den Muschelkalkabbau

    In Bütthard hat sich bereits frühzeitig Widerstand gegen das Vorhaben formiert. Inzwischen wurde eine Bürgerinitiative gegründet, die den Steinabbau verhindern will. Die BI argmuentiert, ebenso wie Bürgermeister Peter Ernst, mit den Verlust von Wohnqualität durch Staub, Schmutz und Verkehr, mit Einschränkungen für die weitere Entwicklung der Gemeinde und mit dem fruchtbaren Ackerland, das für den Natursteinabbau geopfert werde.

    Im Gemeinderat und in einer außerordentlichen Bürgerversammlung hat Geschäftsführer Maximilian Seubert versucht, die Bedenken zu entkräften. So bleibe der Steinabbau auf einige Monate im Jahr beschränkt. Sprengungen würden nicht vorgenommen, sondern der Quaderkalk lediglich mit Baumaschinen gebrochen und zur Weiterverarbeitung ins Werk nach Kleinrinderfeld transportiert.

    "Der Bauantrag ist unserer Meinung nach sehr lückenhaft."

    Peter Ernst, Bürgermeister

    Eine unzumutbare Belastung der Wohnbevölkerung schließe er aus, sagt Seubert und argumentiert mit dem geltenden Naturschutz- und Immissionsschutzrecht, das dem Natursteinabbau gesetzliche Grenzen setzt. Darüber hinaus sei das Unternehmen zu weiteren Zugeständnissen bereit, um die angrenzende Wohnbevölkerung möglichst wenig zu belasten.

    Dass von solchen Vereinbarungen im Bauantrag wenig zu lesen war, kritisiert Bürgermeister Peter Ernst. "Der Bauantrag ist unserer Meinung nach sehr lückenhaft", meinte Ernst in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Ein Begründung dafür lieferte Bauamtsleiter Sebastian Klug nach Rücksprache mit dem Planungsbüro. Das Unternehmen habe sich bewusst dafür entschieden, den Bauantrag einzureichen und damit das Genehmigungsverfahren frühzeitig in Gang zu setzen, wohl wissend, dass fehlende Unterlagen und weitere Verpflichtungen erst im Laufe des Verfahrens nachgereicht werden müssen, so Klug. 

    Gutachten müssen später noch nachgereicht werden

    Dazu zählen zum Beispiel Gutachten zum Lärm- und Immissionsschutz und die naturschutzfachliche Beurteilung des Vorhabens. Sie werden von den Fachstellen am Landratsamt zu bewerten sein, das auch für die Genehmigung des Bauantrags zuständig ist. Geschäftsführer Maximilian Seubert rechnet mit einer Dauer des Genehmigungsverfahren von zwei bis drei Jahren, wie er im Vorfeld sagte. 

    Der Gemeinderat selbst kann Bauanträge nicht ablehnen. Er ist lediglich aufgefordert, sein Einvernehmen zu erteilen oder zu verweigern. Letzteres ist nun einstimmig passiert, mit der Begründung, dass der Errichtung eines Steinbruchs öffentliche Belange entgegenstehen.

    Die Entscheidung trifft das Landratsamt

    Das letzte Wort ist damit nicht gesprochen. Mit dem Fortgang des Genehmigungserfahrens werde die Gemeinde sicher immer wieder zu Stellungsnahmen aufgefordert, sagt Bauamtschef Klug. Ob die Ablehnung Bestand haben wird, entscheidet am Ende das Landratsamt. Die Behörde kann sich nämlich über die Entscheidung des Gemeinderats hinwegsetzen, wenn das Bauvorhaben dem rechtlichen Rahmen entspricht.

    Wie Geschäftsführer Thomas Seubert kürzlich in der Bürgerversammlung betont hatte, gehe er aufgrund langjähriger Erfahrungen davon aus, dass der geplante Steinabbau grundsätzlich genehmigungsfähig sei und deshalb vom Landratsamt nicht verweigert werden könne. Für die Gemeinde bliebe dann nur noch die Möglichkeit, die Genehmigung gerichtlich anzufechten. Das Thema wird die Büttharder also noch eine ganze Weile beschäftigen.

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