Nicht selten ging es um fünfstellige Summen, Betroffene sahen sich mitunter in ihrer Existenz bedroht: Kommunen in Bayern konnten Hausbesitzer massiv zur Kasse bitten, wenn die öffentliche Straße vor ihrem Anwesen saniert oder ausgebaut wurde. Doch damit ist Schluss. Der Landtag hat die umstrittenen Straßenausbaubeiträge (Strabs) zum 1.Januar 2018 abgeschafft. Vorausgegangen waren jahrelange Proteste von Verbänden und zuletzt politischer Druck durch die Freien Wähler.
Anträge müssen bis zum 31.Dezember eingehen
Also alles in Butter? Nicht ganz. Ärgern müssen sich jene, die noch vor Ende 2017 eine Abrechnung der Gemeinde erhalten haben oder für einen laufenden Straßenausbau vorauszahlen mussten. Für sie kam der Beschluss zu spät. Um diese Ungerechtigkeit durch die Terminsetzung abzumildern, hat der Freistaat einen Härtefallfonds mit 50 Millionen Euro aufgelegt. Wer zwischen 2014 und 2017 Straßenausbaubeiträge bezahlt hat, kann zumindest auf eine teilweise Rückerstattung hoffen. Und sollte sich sputen: Nur noch bis 31. Dezember können Anträge eingereicht werden.
Angesiedelt ist die bayernweite Geschäftsstelle der Härtefallkommission bei der Regierung von Unterfranken. Sie nimmt alle Daten auf. Rund 10 000 Anträge liegen laut Sprecher Johannes Hardenacke bereits vor, zwei Drittel kamen per Post. Was den Sachbearbeitern deutlich mehr Arbeit beschert als digitale Eingänge. An die 12 000 Anträge könnten es am Ende werden. Einer von ihnen wird noch diese Woche aus Ettleben (Lkr. Schweinfurt) eintreffen, Josef Strohmenger weiß um den Stichtag.
25 000 Euro musste der Landwirt im Sommer 2017 für die "Hintere Gasse" berappen. Die wurde im Zuge einer Kanalsanierung komplett erneuert, es fehlte der frostsichere Unterbau. Mit einer Klage vor Gericht ist Strohmenger gescheitert. Wie alle anderen 13 Anlieger musste der Landwirt zahlen, obwohl er mit seinen großen Gefährten die Straße kaum nutzt und sein Gehöft nur über 14 Meter angrenzt. Aber der Hof hat zur hinteren Seite ein großes Gelände. Und das wurde für die Beitragshöhe angerechnet.
Beispiel Ettleben: Für Ausbaubeitrag einen Kredit aufgenommen
25 000 Euro hat Josef Strohmenger nicht in der Portokasse. "Ich musste einen Kredit dafür aufnehmen. Wir sind ein aufbauender Betrieb, haben Schulden." Der Landwirt hofft deshalb auf Geld aus dem Härtefallfonds. Schon über eine teilweise Erstattung wäre er froh.
So wie er müssen alle Antragsteller abwarten, wie die Kommission die 50 Härtefall-Millionen verteilt. Kritik wird laut, die Summe sei viel zu knapp bemessen. "Lachhaft" nennt sie Klaus Büttner, unterfränkischer Bezirksvorsitzender des Verbandes Wohneigentum. Er fordert eine Verdreifachung des Topfes, die Politik solle nachsteuern. Außerdem müsse der Freistaat die Kompensation für die Kommunen deutlich auf 200 bis 250 Millionen Euro jährlich nach oben schrauben. "Wir haben einen riesigen Stau bei den Straßensanierungen."
Eigenheimerverband befürchtet "viele Enttäuschungen"
Wie der Verband Wohneigentum hat auch der Bayerische Eigenheimerverband für die Strabs-Abschaffung gekämpft. "Ja", sagt der jüngst zum Vizepräsidenten gewählte Heinz Amling aus Werneck (Lkr. Schweinfurt), "der Härteausgleich ist sinnvoll." Info-Veranstaltungen dazu seien auf großes Interesse gestoßen. Doch bei einem Limit von 50 Millionen Euro befürchtet der Verband "viele Enttäuschungen" - dann, wenn nur ein Bruchteil der bezahlten Beiträge zurückkommt.
Wo Straßen erstmalig erschlossen werden, etwa in Neubaugebieten, müssen Grundstückseigentümer auch künftig mitbezahlen. Für happige Rechnungen und Verdruss sorgen dabei „fiktive Ersterschließungen“: Teils jahrhundertealte Straßen werden mit Gehwegen und Laternen ertüchtigt und als Erstherstellung eingestuft, weil Anlieger in der Vergangenheit noch nicht herangezogen wurden.
So kommen Sie an Geld aus dem Härtefallfonds Einen Härteausgleich kann bis 31.Dezember 2019 beantragen, wer zwischen 1. Januar 2014 und 31. Dezember 2017 einen Bescheid zur Festsetzung oder zur Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages erhalten hat. Weitere Voraussetzungen: Der Beitrag muss mehr als 2000 Euro betragen. Außerdem muss der Antragsteller noch Eigentümer des Grundstücks sein und darf maximal ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 100 000 Euro haben (200 000 Euro bei zusammen veranlagten Eheleuten). Nachweise sind einzureichen, ein Anspruch auf Ausgleich besteht nicht. Gestellt werden können Anträge auf dem Postweg (Härtefallkommission Straßenausbaubeiträge, Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg), per e-Mail (ausgleich@reg-ufr.bayern.de) oder am besten online: www.strabs-haertefall.bayern.de (hier auch alle wichtigen Informationen). Über die Verteilung der Mittel entscheidet die Kommission ab Januar nach den Härtefallkritierien, nicht nach Eingang der Anträge. Angemeldet werden können auch Vorauszahlungen, selbst wenn die Endabrechnung noch nicht vorliegt. Nacherhebungen durch die Gemeinde sind laut Regierungssprecher Hardenacke nach der Strabs-Abschaffung nicht mehr möglich.