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Würzburg: Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen angeordnet

Würzburg

Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen angeordnet

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    Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte, die die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschreiten (oder größere Ausbruchsgeschehen verzeichnen), zwei Corona-Tests pro Woche für Beschäftigte in Einrichtungen anzuordnen haben.

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