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Würzburg: Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen angeordnet

Würzburg

Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen angeordnet

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    Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte, die die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschreiten (oder größere Ausbruchsgeschehen verzeichnen), zwei Corona-Tests pro Woche für Beschäftigte in Einrichtungen anzuordnen haben.

    Der Landkreis Würzburg hat daraufhin am 15. April eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der jeder Beschäftigte in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Altenheimen und Seniorenresidenzen sich zweimal pro Woche einem Coronatest zu unterziehen und das Ergebnis auf Verlangen der Einrichtungsleitung und dem Landratsamt Würzburg vorzulegen hat, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts Würzburg.

    Befreiung bei Durchimpfung möglich

    Von dieser Testpflicht sind die Beschäftigen dann befreit, wenn in der betreffenden Einrichtung mindestens 80 Prozent der Bewohner und 80 Prozent der Beschäftigten eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus erhalten haben, die einen Vollschutz entfaltet.

    Eine Durchimpfung liegt vor, wenn Bewohner oder Beschäftigte sowohl eine Erst- als auch eine Zweitimpfung gegen das Coronavirus erhalten haben und die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt, oder wenn Bewohner oder Beschäftigte von einer labordiagnostisch belegten Infektion mit dem Coronavirus genesen sind und nach der Genesung eine einmalige Schutzimpfung gegen das Coronavirus erhalten haben, die mindestens 14 Tage zurückliegt. Die Durchimpfung ist gegenüber dem Landratsamt Würzburg in geeigneter Form nachzuweisen.

    Diese Regelung ist ab 16. April gültig. Sie tritt außer Kraft, wenn im Landkreis Würzburg an drei Tagen in Folge die 7-Tages-Inzidenz von 100 nicht überschritten wird.

    Begründung der Allgemeinverfügung

    Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Würzburg bereits seit einigen Tagen über 100. In den vergangenen Wochen wurde in Deutschland insbesondere eine stetige Verbreitung der britischen Virusvariante B.1.1.7 beobachtet. Für diese besorgniserregende Virusvariante wurde eine erhöhte Übertragungsfähigkeit sowie eine möglicherweise höhere Fallsterblichkeit berichtet. Der Anteil der Infektionen mit B.1.1.7 an der Gesamtzahl positiver Coronatests im Landkreis Würzburg betrug zwischen dem 5. und 11. April bereits 74,7 Prozent bei steigender Tendenz.

    Die Verordnung ist im Amtsblatt Nr. 22/2021 veröffentlicht und nachzulesen unter www.landkreis-wuerzburg.de/Auf-einen-Klick/Amtsblatt

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