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Würzburg: Toter im Main identifiziert: Es ist der vermisste Würzburger

Würzburg

Toter im Main identifiziert: Es ist der vermisste Würzburger

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    Ein Großaufgebot an Helfern suchte am 8. Dezember am Alten Kranen in Würzburg nach einem vermissten Discobesucher. Er war auf dem Heimweg verschwunden.
    Ein Großaufgebot an Helfern suchte am 8. Dezember am Alten Kranen in Würzburg nach einem vermissten Discobesucher. Er war auf dem Heimweg verschwunden. Foto: Berthold Diem

    Der männliche Leichnam, der am  7. Januar  aus dem Main bei Erlabrunn geborgen wurde, ist zweifelsfrei identifiziert. Es handelt sich um den 30-jährigen Würzburger, der seit Mitte Dezember vermisst worden war. Laut Polizei gibt es keine Hinweise darauf, dass der Tod des Mannes im Zusammenhang mit einer Straftat stehen könnte. 

    Intensive Suchaktionen am Main zwischen Altem Kranen und altem Hafen

    Der 30-Jährige hatte sich nach Polizeiangaben in Würzburg am frühen Morgen des 8. Dezember nach einem Discobesuch auf den Heimweg gemacht und zuvor noch mit seiner Ehefrau telefoniert. Doch zu Hause kam der Mann nie an.

    Die Polizei fahndete in der Folge mit Hochdruck nach dem Vermissten. Besonders intensiv suchten die Beamten im Bereich des Mains zwischen Altem Kranen und altem Hafen, weil dort der Geldbeutel des vermissten Mannes gefunden worden war. 

    Leiche vor der Schleuse Erlabrunn geborgen

    Am Vormittag des 7. Januar entdeckte ein Mitarbeiter des Wasser- und Schifffahrtsamtes rund 200 bis 300 Meter vor der Schleuse Erlabrunn im Mainwasser einen Leichnam. Nach der Bergung der Leiche wurde vermutet, dass es sich bei dem Toten um den vermissten Würzburger handeln könnte; doch Gewissheit bestand zunächst nicht. Erst ein DNA-Test konnte endgültig Gewissheit bringen.

    Jetzt  ist klar: Bei dem Toten handelt es sich um den vermissten 30-Jährigen aus Würzburg. Nach dem vorliegenden Obduktionsergebnis müsse davon ausgegangen werden, dass der Mann durch Ertrinken zu Tode gekommen ist, berichtet die Polizei. Hinweise, die auf eine Gewalteinwirkung oder ein Fremdverschulden hindeuten würden, ergaben sich im Zuge der Obduktion nicht.

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