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HETTSTADT: Unfallfahrer bekam erst 2017 seinen Führerschein zurück

HETTSTADT

Unfallfahrer bekam erst 2017 seinen Führerschein zurück

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    Eine Frau legt am Montag (08.01.18) Blumen am Unfallort nieder.
    Eine Frau legt am Montag (08.01.18) Blumen am Unfallort nieder. Foto: Patty Varasano

    Während der genaue Ablauf des Unfalls am Samstag auf dem Gehägsweg in Hettstadt (Lkr. Würzburg) auch am Montag noch nicht klar war, steht die Gemeinde unter Schock. Vor allem bei der Hettstadter Feuerwehr ist das Entsetzen groß, war die getötete 26-Jährige doch eine Aktive aus den eigenen Reihen. Die Helfer waren zusammen mit der Feuerwehr aus dem benachbarten Waldbüttelbrunn am Unglücksort gewesen.

    Bestürzung und Trauer in Hettstadt

    Wie Hettstadts Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher am Montag auf Anfrage sagte, werden die Feuerwehrleute aus der Gemeinde von mehreren Seelsorgern betreut. Auch die Familie der 26-Jährigen bekomme viel Unterstützung. Es herrsche in Hettstadt „tiefe Bestürzung und ganz viel Trauer“. Auch Wut sei zu spüren: Rothenbucher will gesicherte Informationen haben, wonach der 30 Jahre alte Autofahrer am Samstag zu schnell unterwegs gewesen sein soll. Auf dem Gehägsweg gelte Tempo 30.

    Fahrer hatte schon einmal einen schweren Unfall

    Die Polizei konnte hierzu am Montag noch keine Angaben machen. „Bei der Unfallrekonstruktion und Ursachenfeststellung handelt es sich um einen komplexen Geschehensablauf“, so Polizeisprecher Michael Zimmer. Die Ermittlungen könnten daher noch Wochen dauern.

    Allerdings bestätigten die Ermittler Informationen dieser Redaktion, wonach der Unfallfahrer bereits vor sechs Jahren einen schweren Unfall mit mehreren Verletzten verursacht hatte. Demnach hatte er im Juni 2011 neun Menschen in seinem Kombi transportiert. In Hettstadt war er mit dem überbesetzten Auto von der Straße abgekommen und hatte einen Zaun gerammt. Ein 16-Jähriger, der im Kofferraum saß, wurde dabei durch die Heckscheibe auf die Straße geschleudert und lebensgefährlich verletzt.

    Wie die Staatsanwaltschaft Würzburg am Montag auf Nachfrage erklärte, hatte der damals 24-Jährige bei dem damaligen Unfall über 0,8 Promille Alkohol im Blut. In einem schriftlichen Verfahren wurde er „wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung“ zu einer Geldstrafe verurteilt, so Staatsanwalt Thorsten Seebach.

    Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen „und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt“. Laut Kenntnis der Staatsanwaltschaft bekam der Unfallfahrer erst 2017 seinen Führerschein zurück.

    Fragen rund um die Unfallstelle

    Rund 400 Meter von der Staatstraße 2298 entfernt liegt der Unfallort im Gehägsweg, wo Blumen und Kerzen an den Tod der 26-jährigen Spaziergängerin erinnern, die am 6. Januar bei einem Verkehrsunfall am Ortsrand von Hettstadt ums Lebens kam. Unser Foto zeigt die Beschilderung auf dem Gehägsweg. Unsere Bilder enstanden am Montag (08.01.18).
    Rund 400 Meter von der Staatstraße 2298 entfernt liegt der Unfallort im Gehägsweg, wo Blumen und Kerzen an den Tod der 26-jährigen Spaziergängerin erinnern, die am 6. Januar bei einem Verkehrsunfall am Ortsrand von Hettstadt ums Lebens kam. Unser Foto zeigt die Beschilderung auf dem Gehägsweg. Unsere Bilder enstanden am Montag (08.01.18). Foto: Patty Varasano

    Unterdessen rückt auch die Unfallstelle immer mehr in den Fokus. Der Gehägsweg ist laut Bürgermeisterin Rothenbucher ein bei Autofahrern populärer Schleichweg zwischen Hettstadt und der Bundesstraße 8 bei Roßbrunn. Der Weg werde zudem gerne von Spaziergängern und Radfahrern genutzt. Viele Autofahrer sind dort aber unter Umständen illegal unterwegs: Denn in beide Richtungen darf er laut Beschilderung nur von Anliegern befahren werden.

    Wie berichtet, hatte der 30-Jährige am Samstag gegen 13.30 Uhr die junge Fußgängerin auf dem Weg erfasst. Die Frau starb noch an der Unfallstelle. Sie war mit ihrem Hund unterwegs gewesen. Das Tier kam bei dem Unfall ebenfalls ums Leben. Der Autofahrer wurde leicht verletzt, als sein Wagen in einer Rechtskurve von der Fahrbahn abkam und sich dann überschlug. Der Mann hatte offenbar die Kontrolle über seinen Wagen verloren.

    Ist „Anlieger frei“ zulässig?

    Rund 400 Meter von der Staatstraße 2298 entfernt liegt der Unfallort im Gehägsweg, wo Blumen und Kerzen an den Tod der 26-jährigen Spaziergängerin erinnern, die am 6. Januar bei einem Verkehrsunfall am Ortsrand von Hettstadt ums Lebens kam. Unsere Bilder enstanden am Montag (08.01.18).
    Rund 400 Meter von der Staatstraße 2298 entfernt liegt der Unfallort im Gehägsweg, wo Blumen und Kerzen an den Tod der 26-jährigen Spaziergängerin erinnern, die am 6. Januar bei einem Verkehrsunfall am Ortsrand von Hettstadt ums Lebens kam. Unsere Bilder enstanden am Montag (08.01.18). Foto: Patty Varasano

    In Folge des Unglücks sind Fragen über die rechtliche Einordnung des Verkehrs auf dem Gehägsweg aufgekommen. So ist die auch landwirtschaftlich genutzte Strecke nach Rothenbuchers Worten als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft. Nach einschlägiger Rechtsprechung ist es aber nicht zulässig, dass ein solcher Straßentyp für den allgemeinen Verkehr gesperrt und nur für Anlieger freigegeben wird. Rothenbucher war sich am Montag über die Rechtslage im Fall des Gehägweges nicht klar, das Landratsamt Würzburg wiederum konnte am Montag noch keine Einordnung mitteilen.

    Seit längerer Zeit will die Gemeinde den Weg ausbauen. Mitte des vergangenen Jahres wurde diese Idee jedoch vom Gemeinderat bis auf Weiteres verschoben. Rothenbucher zufolge sollte das Anliegen in Kürze wieder auf die Tagesordnung. Mit Blick auf den tragischen Unfall am Samstag werde sie nun davon aber wohl Abstand nehmen.

    Bei diesem Unfall in Hettstadt kam am Samstag (06.01.18) eine Fußgängerin ums Leben. Das Unglück wirft auch Tage später eine Reihe von Fragen auf.
    Bei diesem Unfall in Hettstadt kam am Samstag (06.01.18) eine Fußgängerin ums Leben. Das Unglück wirft auch Tage später eine Reihe von Fragen auf. Foto: Foto: Berthold Diem
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