Das Landgericht München hat die Klage des unterfränkischen Unternehmers Zeno Busch gegen den Freistaat Bayern wegen eines geplatzten Maskendeals zu Beginn der Pandemie abgewiesen. Der Firmenchef aus Gaukönigshofen (Lkr. Würzburg) habe nicht nachweisen können, dass ein Vertrag zwischen ihm und dem Freistaat Bayern im Frühjahr 2020 tatsächlich zustande gekommen war, entschieden die Richter an diesem Freitag, 30. Dezember.
Gaukönigshofen/München