Dieses Urteil des Landgerichts Würzburg dürfte alle Kunden von Fitness-Studios interessieren, die sich fragen: Warum soll ich Beiträge zahlen, wenn ich wegen der Corona-Schließung wochenlang gar nicht trainieren kann? Doch die kostenlose zeitliche Verlängerung des Vertrags um die Zeit der Schließung ist rechtlich zulässig, machen Würzburger Richter deutlich.
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