Die Stadt Würzburg hatte in den vergangenen Jahren die Trautenauer Straße zwischen Holzbühlweg und Sanderheinrichsleitenweg erneuert und umgestaltet. Hierfür wurden im Juli 2013 von den Anliegern in diesem Bereich Vorauszahlungen auf den Straßenausbaubeitrag erhoben. Nachdem die Rechtmäßigkeit dieser Beiträge mehrfach juristisch geprüft wurde, zuletzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), gibt es jetzt Klarheit: Die betroffenen Anwohner sollen einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Dies gab die Stadt Würzburg in einer Pressemitteilung bekannt.
Verwaltungsgericht gab betroffenen Anwohnern bereits im Mai 2017 recht
Gegen die Vorauszahlungsbescheide hatten zahlreiche beitragspflichtige Anwohner Widerspruch eingelegt. Zunächst hatte die Regierung von Unterfranken die Widersprüche der Anwohner zurückgewiesen. In einem Musterklageverfahren hatte das Verwaltungsgericht Würzburg daraufhin im Mai vergangenen Jahres die Vorauszahlungsbescheide teilweise aufgehoben.
Es wurde entschieden, dass der Anliegeranteil nicht nur auf die bisherigen beitragspflichtigen Grundstückseigentümer der Trautenauer Straße zwischen Holzbühlweg und Sanderheinrichsleitenweg, sondern auch auf die Grundstückseigentümer des Zwerchgrabens im Bereich zwischen Wittelsbacherstraße und Holzbühlweg zu verteilen sind.
Die letztgenannten Grundstücke sind nach diesem Urteil auch beitragspflichtig. Damit reduzierten sich die Beiträge für die Kläger. Die Bescheide wurden insoweit aufgehoben. Die Begründung des Verwaltungsgerichts: Die Stadt habe die Anlage Trautenauer Straße, so der Fachbegriff, zu kurz definiert.
Berufung der Stadt Würzburg abgelehnt
Gegen dieses Urteil beantragte die Stadt Würzburg die Zulassung der Berufung beim Bayerischern Verwaltungsgerichtshof. Im Mittelpunkt stand dabei die entscheidende Frage, ob die Stadt Würzburg für die Erneuerung oder Umgestaltung des restlichen Bereiches zwischen der Wittelsbacher Straße und dem Holzbühlweg ebenfalls ein konkretes Bauprogramm hat. Würde ein solches Bauprogramm vorliegen, so wäre die Beitragsabrechnung korrekt gewesen, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.
Das Verwaltungsgericht und der BayVGH stimmen dem nicht zu. Nach deren Ansicht „fehle es an der erforderlichen Bestimmtheit, weil solche städtischen Planungsabsichten für die Straße damals wie heute lediglich an ein immer noch laufendes Planfeststellungsverfahren anknüpfen, in dem die Stadt Würzburg selbst weder – formal – Vorhabenträger (Würzburger Straßenbahn GmbH) noch Planfeststellungsbehörde (Regierung von Unterfranken) ist.“ Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde dementsprechend abgelehnt.
Von Seiten der Stadt wird die Sachlage nach wie vor anders eingeschätzt. „Kaum ein Vorhaben wie die Straßenbahnführung durch den Zwerchgraben wurde mit einer solchen Bestimmtheit und Häufigkeit als Straßenausbaumaßnahme im Stadtrat behandelt und bekräftigend beschlossen, dass es nicht einleuchtet, dass bei natürlicher Betrachtung dieses nicht als förmliche Straßenausbaumaßnahme anerkannt wird“, wird Matthias Schrauth, der für die Beitragserhebung zuständige Fachabteilungsleiter im Finanzreferat der Stadt Würzburg, in der Pressemitteilung zitiert.
Freistaat kommt für Rückzahlungen auf
Durch diese Entscheidung reduzieren sich die Straßenausbaubeiträge für die bislang belasteten Grundstückseigentümer. Normalerweise würde die Stadt Würzburg nun den restlichen Beitragsanteil von den Grundstückseigentümern im Bereich der Trautenauer Straße bzw. des Zwerchgrabens zwischen Holzbühlweg und Wittelsbacherstraße fordern. Da der Bayerische Landtag das Kommunalabgabengesetz zum 1. Januar 2018 geändert und die Straßenausbaubeiträge in Bayernabgeschafft hat, ist dies jedoch nicht mehr möglich.
Allerdings sieht die Gesetzesänderung vor, dass der Freistaat Bayern der Stadt Würzburg den dadurch entstehenden Einnahmeausfall erstatten muss. Der Stadt Würzburg entsteht also – mit Ausnahme der anteiligen Prozesskosten – kein finanzieller Nachteil. Schrauth kommentiert daher in der Pressemitteilung: „Wenn der Einnahmeausfall durch den Freistaat Bayern erstattet wird, können wir mit dieser Entscheidung leben. Der Beschluss schafft Rechtsfrieden zwischen den betroffenen Anliegern und der Stadt Würzburg.“
Die Stadt Würzburg wird nun die bisherige Beitragsabrechnung korrigieren, zu viel erhobene Vorauszahlungen zurückerstatten und diese dem Freistaat Bayern in Rechnung stellen. Nähere Einzelheiten sind noch mit der Regierung von Unterfranken zu klären, so die Stadt.
Anwohner sehen sich bestätigt
Der Sprecher der betroffenen Anwohner, Herbert Stapff, rechnet damit, dass den Anwohnern rund zwei Drittel der Vorauszahlungen zurückerstattet werden. "Wir sind froh und sehen unseren Einsatz dadurch bestätigt, dass das Urteil aus dem vergangenen Jahr nun rechtskräftig ist. Wie das weitere Prozedere ist, wissen wir nicht. Es haben noch keine Gespräche mit der Stadt stattgefunden."