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WÜRZBURG: Vatikan bestätigt Missbrauchsvorwürfe gegen Priester

WÜRZBURG

Vatikan bestätigt Missbrauchsvorwürfe gegen Priester

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    Die römische Glaubenskongregation hat das Dekret des Würzburger Bischofs gegen einen Ruhestandspfarrer aus dem Raum Bad Kissingen, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wird, bestätigt. Dies teilte die Pressestelle des Ordinariats Würzburg am Montag mit.

    Im Mai hatte Bischof Friedhelm Hofmann dem Geistlichen die Ausübung der priesterlichen Dienste untersagt; zudem musste er das von ihm bewohnte Pfarrhaus räumen und durfte sich nicht mehr in den Pfarreien des Dekanats Bad Kissingen aufhalten, wo er zuletzt gewirkt hatte.

    Laut dem im März veröffentlichten Bericht von Professor Klaus Laubenthal, dem Missbrauchsbeauftragten der Diözese, beschuldigt eine Frau aus dem Raum Bad Kissingen den heute 80-Jährigen, sie als Minderjährige vor über 40 Jahren und über mehrere Jahre hinweg sexuell missbraucht zu haben. Die Vorfälle sollen sich in Polen ereignet haben, wo der Geistliche eine Pfarrstelle innehatte. Kurze Zeit später sei der Pfarrer in die Diözese Würzburg versetzt worden.

    Kirchenrechtliches Verfahren ist abgeschlossen

    Laut den Angaben von Klaus Laubenthal hat er den Priester Ende September 2015 vernommen. Wenige Wochen später, am 11. November, leitete das Bischöfliche Offizialat die kirchlichenrechtliche Voruntersuchung ein. Die Unterlagen gingen Ende September 2016 an die Glaubenskongregation, teilte Pressesprecher Bernhard Schweßinger damals auf Anfrage mit. Nun kam die Antwort aus Rom. „Mit der Bestätigung durch die Glaubenskongregation und der bereits erfolgten Zustimmung des Ruhestandspfarrers zu der Maßnahme ist das kirchenrechtliche Verfahren abgeschlossen“, heißt es in der Pressemitteilung des Ordinariats.

    Der Priester hatte sich bei den staatlichen Behörden Ende März 2016 selbst angezeigt. Der Fall wurde als verjährt eingestuft.

    Die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Umgang mit sexuellem Missbrauch sehen für den Fall, wenn ein Vorwurf nach weltlichem Recht nicht mehr geklärt werden kann, jedoch vor, dass „sich die zuständigen kirchlichen Stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst um Aufklärung bemühen“ sollen.

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