Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Dienstag, 19. Januar, das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug gesetzt, ist einer Pressemitteilung des VGH zu entnehmen. Mit der Entscheidung wurde einem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg stattgegeben. Ist nun auch in Würzburg öffentlicher Alkoholkonsum wieder erlaubt?
Zur Begründung seiner Entscheidung führte der Gerichtshof an, dass im Sinne des Infektionsschutzgesetzes Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen seien. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern überschreite daher die Verordnungsermächtigung des Bundes.
Stadtsprecher: Alkoholkonsum auf Alter Mainbrücke weiterhin nicht möglich
Zuletzt war im Dezember auf Basis der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung der Konsum von Alkohol in der Würzburger Innenstadt allgemein verboten worden. Davor waren lediglich Abgabe- und Verkauf von alkoholhaltigen Heißgetränken "to go" (etwa Glühwein oder Feuerzangenbowle) durch eine Allgemeinverfügung der Stadt untersagt.
Wie Stadtsprecher Christian Weiß auf Nachfrage angibt, ist ein allgemeines Alkoholverbot auf kommunaler Ebene nach aktuellem Stand nicht geplant. "Wir sehen dazu aktuell keine Veranlassung", so Weiß.
Hinweis: In einer bisherigen Fassung hieß es, die Abgabe von alkoholischen Heißgetränken sei in Würzburg weiterhin untersagt. Das ist falsch. Wir haben die entsprechende Passage entfernt.
Auch für neue Regeln an stark frequentierten Plätzen wie der Alten Mainbrücke sieht die Stadt aktuell keine Notwendigkeit: "An der Alten Mainbrücke gelten weiterhin Maskenpflicht und Abstandsregeln", so Weiß. "Ich sehe keine Möglichkeit, Alkohol durch eine Maske zu trinken."
Sollte sich eine Notwendigkeit ergeben, werde man jedoch zeitnah mit neuen Regeln nachsteuern. Außerdem halte man sich die Möglichkeit vor, Alkoholkonsum an stark frequentierten Plätzen gegebenenfalls durch Platzverweise zu unterbinden.
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