Wer Angehörige im Pflegeheim besuchen will, muss weiter eine FFP2-Maske tragen und sich vorher auf das Coronavirus testen lassen. Während die Maskenpflicht nun auch im Fernverkehr bald fällt, hält das Bundesgesundheitsministerium für Kliniken, Praxen und Seniorenheime daran fest. Zunächst bis 7. April, so lange läuft das aktuelle Infektionsschutzgesetz.Gebetsmühlenartig wird mit dem Schutz besonders vulnerabler – also verletzlicher – Gruppen argumentiert. Aber kann das in dieser Endphase der Pandemie noch gelten?
Verfassungsbeschwerde durch Vater und Sohn: Wie lange bleiben noch Masken- und Testpflicht für Seniorenheime?

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