Im Gegensatz zum normalen Angelsport, ist das Magnetfischen äußerst gefährlich. Denn anstatt von Karpfen, Hechten und Aalen können am Magneten alte Granaten und Munition aus dem Zweiten Weltkrieg haften bleiben. Ein Erlebnis, auf das ein Magnetangler im Februar wohl gern verzichtet hätte: Er angelte eine Pistole bei Veitshöchheim (Lkr. Würzburg) aus dem Main.
Magnetangler benutzen starke Magneten, die an Leinen befestigt werden, um damit allerhand Metallschrott aus dem Wasser zu ziehen – ein recht preiswertes Hobby, das seit einiger Zeit im Trend ist. Doch die Polizei ermittelt immer wieder gegen Magnetfischer. In diesem Jahr bisher in insgesamt zwei Fällen, im vergangenen Jahr waren es zehn. Dabei haben laut den Ermittlern die Magnetangler sechs Mal Granaten sowie einmal einen Sprengsatz aus dem Wasser gezogen. Sowohl das Polizeipräsidium Unterfranken als auch die Wasserschutzpolizei Schweinfurt warnen daher vor dem Hobby. Vor allem im Großraum Würzburg herrsche wegen der Bombardierung der Stadt am 16. März 1945 noch immer hohes Gefahrenpotential.
Gefahr für Mensch und Tier
Unterdessen bringen Magnetfischer nicht nur sich selbst in Gefahr. Denn aufgrund von Schmutz, Moder oder Rost seien Granaten oft nicht gleich als Kampfmittel erkennbar, warnt Udo Michel, stellvertretender Leiter der Wasserschutzpolizei. Zusätzlich könnten Magnetangler schädliche Substanzen freisetzen, die sich bisher noch in den tieferen Bodenschichten des Gewässers befinden würden. Für Flora und Fauna bestehe dabei die Gefahr, dass im Wasser lebende Pflanzen und Tiere durch das Magnetfischen "geschädigt, zerstört oder getötet werden". Dadurch könne der Bestand nachhaltig beeinträchtigt werden, erklärt Michel.
Laut dem Bayerischen Umweltministerium ist für das Magnetfischen eine Erlaubnis notwendig. Diese werde jedoch im Normalfall nicht erteilt. Wer ohne Genehmigung angelt, riskiert daher eine Strafe. Beim Magnetangeln handelt es sich laut Polizeipräsidium um eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgelds werde von der zuständigen Ordnungsbehörde festgelegt, also der Stadt, der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft.