Am 23. April 1516 erließ Herzog Wilhelm IV. das bayerische Reinheitsgebot. Am "Tag des Bieres" besinnen sich Braumeister bis heute dieses Datums und feiern das älteste, noch immer gültige Verbraucherschutzgesetz. Doch nach feiern ist den Privatbrauereien in der Region im zweiten Jahr der Corona-Pandemie nicht zumute. In den Lagern verdirbt das Fassbier, weil Wirtshäuser seit fast einem halben Jahr geschlossen sind und die Biergärten nicht öffnen dürfen. Vom Lockdown haben vor allem die "Fernsehbiere" profitiert, wie die mittelständischen Brauer die werbestarke Konkurrenz der Konzerne nennen. Die Aussichten am mainfränkischen Bierhimmel sind also alles andere als heiter.
Gnodstadt