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Kist: Warum ein Gehweg in Kist ein Gehwegschild braucht

Kist

Warum ein Gehweg in Kist ein Gehwegschild braucht

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    Eine farbige Absetzung des Gehweges in der Goethestraße reicht nicht aus. Zusätzlich muss auch noch ein Schild aufgestellt werden, die den abgesetzten Bereich als Gehweg kennzeichnet. Nur so gibt es Rechtssicherheit, erfuhr der Kister Gemeinderat.
    Eine farbige Absetzung des Gehweges in der Goethestraße reicht nicht aus. Zusätzlich muss auch noch ein Schild aufgestellt werden, die den abgesetzten Bereich als Gehweg kennzeichnet. Nur so gibt es Rechtssicherheit, erfuhr der Kister Gemeinderat. Foto: Matthias Ernst

    Als man vor gut 16 Jahren den Bereich der Goethestraße in Kist sanierte, schien alles einfach und klar. Eine farbliche Absetzung sollte für die klare Trennung der Straße vom Gehweg mit seinem abgesenkten Bordstein sorgen. Damit sei auch fürs Parken von Fahrzeugen alles geregelt, dachte man. In letzter Zeit jedoch kam es vermehrt zu Problemen im Rahmen der Verkehrsüberwachung bei der Nutzung des Seitenstreifens im Bereich der Goethe-, Schiller- und Kantstraße.

    Die Verwaltung plante das Anbringen von "Parken verboten"-Schildern. Dies führte jedoch zu einer Einwendung der Anwohner. Um die Verkehrs- und Parksituation klar zu regeln und für die Verkehrsüberwachung rechtssicher zu gestalten, hat die Gemeinde Kist in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes nun eine andere Lösung erarbeitet.

    Farbliche Trennung reicht nicht aus

    Die unterschiedliche Farbgestaltung reicht für die Trennung von Fahrbahn und Gehweg nicht aus. Durch den Niederbordgehsteig ist keine echte bauliche Trennung vorhanden. Diese wäre nur durch den Einbau eines Mittel- beziehungsweise Hochbords erreicht, lautete die Aussage des Straßenverhehrsbehörde. Aktuell gilt der Gehweg daher als Mehrzweckstreifen und darf durch Kraftzeuge genutzt werden.

    Abhilfe könnte nur durch das Gehweg-Zeichen geschaffen werden. Es würden den Bereich dann als Fußweg ausweisen. Parken neben dem Fußweg wäre möglich, informierte Bürgermeister Volker Faulhaber (SPD). "Uns ist es sehr wichtig, dass die Sicherheit der Fußgänger –gerade in diesem sensiblen Bereich nahe der Schule – gewährleistet bleibt", führte er aus. Das sahen auch die Gemeinderäte so, die einstimmig für die Aufstellung des Verkehrszeichens votierten. "Damit kann der Ist-Zustand wiederhergestellt werden", freute sich der Bürgermeister.

    Keine Befreiung bei Abstandsfläche

    Mit einer Befreiung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung, die der Gemeinderat erst in der vergangenen Sitzung beschlossen hatte, musste sich der Rat beschäftigen. Ein Bauherr wollte einen Carport mit Überdachung errichten und wegen des überstehenden Daches nur 0,7 Meter Abstand zum öffentlichen Raum lassen. Die Stellplatzsatzung sieht eigentlich eine Aufstellfläche von drei Metern vor, in Ausnahmefällen von 1,5 Metern.

    Dieser Wert sei weit unterschritten, stellte Bürgermeister Faulhaber fest. Daraufhin beschloss der Gemeinderat die Baugenehmigung nur zu erteilen, wenn diese Mindestabstandsfläche eingehalten wird. Da haben wir extra eine neue Satzung geschaffen und die sollte auch eingehalten werden, waren sich die Gemeinderäte einig.

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