14. August 1919: Vor genau 100 Jahren trat die Weimarer Verfassung in Kraft. Darin heißt es, dass Adelsbezeichnungen nur noch Teil des Namens sind. Also Schall und Rauch?
Kopie der Titelseite einer Ausgabe der Reichsverfassung aus dem Jahr 1919, ausgestellt im Haus der Weimarer Republik. Artikel 109 legte fest, dass Adelsbezeichnungen nur noch Teil des bürgerlichen Namens sind. Foto: Martin Schutt
Am 14. August 1919 trat dieWeimarer Reichsverfassung in Kraft. Drei Tage zuvor, am 11. August, hatte sie Reichspräsident Friedrich Ebert (SPD) in seinem Urlaubsort Schwarzburg in Thüringen unterzeichnet.