Für Schlagzeilen sorgte kürzlich der Fall eines Gaffers in Burgau, der einen sterbenden Motorradfahrer auf der A 8 filmte und nun angeklagt wurde wegen unterlassener Hilfeleistung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
Kleinlaster kracht auf Lkw
Nun erregt ein neuer Fall die Gemüter: Der Würzburger Mark M. war in dieser Woche auf der A 3 Zeuge und Ersthelfer bei einem Unfall – und zeigte sich danach erschüttert über das Verhalten zahlreicher Verkehrsteilnehmer: „Viele haben einfach nur gegafft.“
Aus vorbeifahrenden Autos heraus wurde gefilmt. Bei der Anschlussstelle Schlüsselfeld war in Fahrtrichtung Würzburg der Fahrer eines Sprinters in das Heck eines vor ihm rollenden Lkws gekracht. Der Mann im Sprinter wurde dabei in seinem Führerhaus eingequetscht und schwer verletzt. Manager Mark M. war gerade auf dem Weg nach Hause nach Würzburg, als er den Unfall sah und sein Auto unmittelbar dahinter stoppte. Zusammen mit vier, fünf anderen Helfern versuchte er, den stark blutenden Verletzten aus dem Wrack zu befreien.
Jede Menge Gaffer an der Unfallstelle
Zunächst waren weder Rettungskräfte noch Polizei vor Ort, „aber jede Menge Gaffer“, so M. „Die Idioten fuhren im Schritttempo an der Unfallstelle vorbei und filmten mit ihren Handys aus dem Seitenfenster heraus.“ Erst als eine der Helferinnen ihrerseits ihre Kamera auf die vorbeifahrenden Autos richtete, hörte die Unfallspannerei auf. Für M. war es ein aufwühlendes Erlebnis, und auch er stellt sich die Frage: „Warum machen die das?“ Schrecken höhere Strafen ab? Was also hilft gegen das Phänomen?
Der Gesetzgeber versucht gegenzusteuern. § 201a regelt de Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen: Wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt, macht sich strafbar. Es droht eine Geldstrafe – oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Der Paragraf wurde im Jahr 2015 erweitert.
Neu ist der Straftatbestand § 323c II StGB, Behinderung von Personen, die Dritten helfen. Demnach könnte es künftig möglich sein, dass ein Gaffer den Straftatbestand schon durch das bloße Danebenstehen und Filmen erfüllt, wenn sich etwa ein Ersthelfer, durch ein auf ihn gerichtetes Smartphone in seiner Rettungstätigkeit konkret behindert fühlt. In solchen Fällen drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Noch gibt es dazu kaum Rechtsprechung – doch immer häufiger bittet die Polizei die Gaffer vehement zur Kasse.