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HETTSTADT: Windkraft hinter Schutzgittern?

HETTSTADT

Windkraft hinter Schutzgittern?

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    Eingezäunt: Derzeit ist die Windkraftanlage an der Kühruh bei Hettstadt durch einen Bauzaun geschützt.
    Eingezäunt: Derzeit ist die Windkraftanlage an der Kühruh bei Hettstadt durch einen Bauzaun geschützt. Foto: Foto: Herbert Ehehalt

    Baulich ist die Windkraftanlage der BayWa r.e. renewable energy GmbH an der Kühruh inzwischen abgeschlossen. Juristisch ist die Anlage aber nicht in trocknen Tüchern. Noch steht die abschließende Entscheidung über einen Widerspruch aus, den das benachbarte Gut Terra Nova gegen das Windrad eingelegt hatte. Bewirtschaftet wird Gut Terra Nova von Anhängern der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben.

    Nun lag dem Hettstadter Gemeindeart ein weiter Bauantrag zu dem umstrittenen Windkraftprojekt vor: Zum Schutz der Anlage möchte die Münchner Betreiberin BayWa r.e. einen 2,28 Meter hohen Zaun mit einem Umfang von 70 Metern aufstellen. Diesen Antrag lehnet der Gemeinderat jedoch einstimmig ab.

    Einen massiven Doppelstab-Mattenzaun will die BayWa r.e., als Betreiberin des größten von vier Windrädern nahe dem Gut Terra Nova, rund um ihre Anlage montieren. Gründe für den Antrag waren Bürgermeisterin Andrea Rothenbucher (parteilos) nicht bekannt, wie das Ortsoberhaupt auf Nachfrage aus dem Gremium einräumte. Jedoch verwies Rothenbucher auf die Privilegierung des Bauvorhabens nach Paragraph 35 Baugesetzbuch. Demnach sind Bauwerke im Außenbereich zulässig, wenn sie unter anderem der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität dienen. Darüber hinaus machte Rothenbucher auch darauf aufmerksam, dass noch die Nachbarunterschrift der Gemeinde Leinach zu dem Baugesuch fehle.

    Laut Aussage von Leinachs Bürgermeister Uwe Klüpfel (CFW) und dessen Bauamtsleiter Jürgen Issing ist der Antrag zum Bau des Schutzzauns bisher nicht zur Unterschrift vorgelegt worden. Auch sei von einer derartigen Bauabsicht bisher nichts bekannt, zumindest nicht in Leinachs Verwaltung.

    Im Verlauf der Diskussion in Hettstadts Gemeinderat erachtete Klaus Hild (CSU) „die beabsichtigte Umzäunung der Anlage“ – so wörtlich – „als Katastrophe“. Gleichzeitig forderte Klaus Hild seine Gemeinderatskollegen auf, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. Hilds Aufforderung schloss sich das Gremium geschlossen an.

    „Grundsätzlich ist es wohl so, dass ein Zaun vor Bösem schützen soll“, kommentierte Matthias Köbler (Urdemokraten) das Baugesuch. Gleichzeitig brachte Köbler seine Verwunderung über die Erweiterung des Bauantrags zum Ausdruck, obwohl nicht einmal abschließend über das bei Gericht anhängige Hauptsacheverfahren entschieden sei. Das Verfahren hatte das Gut Terra Nova angestrebt. Es begründete seinen Widerspruch zum Bau der Windkraftanlage unter anderem mit der Befürchtung, dass Eiszapfen von den Rotorblättern stürzen könnten.

    Unterdessen war von der Abteilung für Unternehmenskommunikation der BayWa r.e. auf Nachfrage dieser Zeitung als Grund für den Bau eines Schutzzauns zu erfahren, dass „die Windenergieanlage durch die Zaunanlage unter anderem vor Diebstahl, Sachbeschädigung durch Dritte und insgesamt zunehmenden Vandalismus geschützt werden soll.“ Im Übrigen seien Schutzzäune bei Solaranlagen seit Jahren gängige Praxis. Der Bau des Schutzzauns stehe nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der juristischen Auseinandersetzung mit Gut Terra Nova, betonte die BayWa r.e. in ihrer Stellungnahme. Allerdings habe es in der Vergangenheit durchaus Drohungen gegen Mitarbeiter von BayWa r.e. und gegen Personal von beauftragten Unternehmen während der Bauphase gegeben. Somit gebe es einen Grund mehr, diese Anlage zu schützen, so die BayWa r.e..

    Derweil ist das gerichtliche Hauptsacheverfahren zum Bau und Betrieb der Anlage nach Aussage der BayWa r.e. für Mitte Mai 2015 anberaumt. „Wir gehen davon aus, dass durch die zwischenzeitlich erfolgten, erfolgreichen Beschwerden in der nächsthöheren Instanz, die Verfahren abgeschlossen werden können“, schreibt die Betreiberfirma.

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