Die umstrittene 10-H-Regelung für Windräder in Bayern wird aufgeweicht: Künftig soll in Vorranggebieten, neben Autobahnen, in Industriegebieten, auf Truppenübungsplätzen, in Waldgebieten sowie beim Ersatz alter Anlagen nicht mehr wie bisher die Höhe eines Windrads den Abstand zur nächsten Wohnbebauung bestimmen. Statt dem Mindestabstand von Windrad-Höhe mal zehn sollen in diesen Gebieten künftig pauschal 1000 Meter Abstand ausreichen, heißt es in einem Beschluss der CSU-Landtagsfraktion.
Würzburg/Schweinfurt