Nach mehreren erfolglosen Anläufen in der Vergangenheit scheint die Durchführung einer Waldflurbereinigung auf den beiden Gemarkungen der Gemeinde Leinach nun wahrscheinlich. In der letzten Sitzung des Gemeinderates des Jahres 2023 kündigte Bürgermeister Arno Mager (UBL) den Start der Maßnahme für das kommende Jahr an. Schon am 18. Januar um 19 Uhr sei in der Leinachtalhalle die Auftaktveranstaltung geplant.
Eingeladen zu der Informationsveranstaltung unter Beteiligung von Vertretern des Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) und des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind insbesondere alle Eigentümer von Waldgrundstücken. Eine persönliche Einladung an die betroffenen Grundstückseigentümer sei laut Mager bei dem Procedere nicht erforderlich und deshalb auch nicht vorgesehen.
Einzigartiger Waldbestand
Nun also doch: Der aus vielfachen Gründen einzigartige und wertvolle Waldbestand der Gemeinde Leinach erfährt künftig eine zusätzliche Aufwertung. Schon im Jahr 2006 beantragte die Gemeinde Leinach gegenüber dem ALE eine Waldflurbereinigung. Im kommenden Jahr soll die Maßnahme nun endlich in Angriff genommen werden.
Alleine wegen der besonderen Konstellation auf den Gemarkungen Unterleinach und Oberleinach gelten die Voraussetzungen als äußerst komplex. Von dem 838 Hektar umfassenden Gesamtwaldbestand auf dem Gemeindegebiet befinden sich rund 265 Hektar im Privatbesitz. Und während im Bereich der Gemarkung Unterleinach in sehr hoher Anteil an Gemeindewald gegeben ist, überwiegt auf der Gemarkung Oberleinach der Anteil an Privatwald. Dieser wiederum verteilt sich laut Bürgermeister auf unzählige, äußerst schmale und kleine Einzelgrundstücke. Darüber hinaus ergaben sich durch die fortlaufenden Erbfolgen über Generationen zunehmend unklare Besitzverhältnisse.
Zumeist kleine Parzellen
Infolgedessen sei die Ortskenntnis der Eigentümer mindestens ebenso schwierig wie die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse für die zumeist kleinen Parzellen. Wesentliches Ziel einer Waldflurbereinigung sei deshalb die Schaffung einer übersichtlichen Regelung für die künftigen Generationen.
Welche Rahmenbedingungen für eine solche Maßnahme gelten, und wie sich der Ablauf gestaltet, sollen die Eigentümer von Waldgrundstücken im Rahmen der Auftaktveranstaltung erfahren. Analog zu einer gewöhnlichen Flurbereinigung ist bei dem Procedere neben der Berufung eines Vorstands zur Durchführung einer Waldflurbereinigung auch die Gründung einer Teilnehmergemeinschaft erforderlich.
Als grundlegende Basis für die Maßnahme gilt eine Ermittlung der Grundstücke und Besitzstände sowie eine aktuelle Wertermittlung durch einen externen unabhängigen Sachverständigen. Ziel der Maßnahme ist die Umwandlung vieler kleiner Parzellen in größere Flächenanteile, um insbesondere auch die Bewirtschaftung zu vereinfachen.