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Würzburg/München: Wöhrl-Entscheidung: Ministerin kritisiert Würzburger Gericht

Würzburg/München

Wöhrl-Entscheidung: Ministerin kritisiert Würzburger Gericht

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    Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU)
    Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) Foto: Sven Hoppe, dpa

    Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) kritisiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg zugunsten von Wöhrl. Das Gericht hatte dem Modeunternehmen unter Auflagen erlaubt, an diesem Montag seine Filialen in Unterfranken wieder zu öffnen – obwohl diese deutlich größer als 800 Quadratmeter sind. Die Staatsregierung teile die Rechtsauffassung des Gerichts nicht, so Huml am Wochenende gegenüber dieser Redaktion.

    Ab diesem Montag werden die Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Krise in Bayern gelockert. Unter anderem dürfen Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Größere Läden müssen dagegen weiter geschlossen bleiben - mit Ausnahme von Kfz-Händlern, Fahrradläden und Buchhandlungen. Sir dürfen öffnen, unabhängig von ihrer Ladenfläche.

    Wöhrl ist mit mehreren Eilanträgen gegen diese Regelung vorgegangen. Am Freitag hatte das Verwaltungsgericht Würzburg dem Nürnberger Unternehmen gestattet, seine Häuser in Würzburg und Schweinfurt zu öffnen, wenn die Verkaufsflächen auf jeweils maximal 800 Quadratmeter begrenzt werden. Am selben Tag hatte auch das Landratsamt Rhön-Grabfeld Wöhrl unter den gleichen Bedingungen eine Genehmigung erteilt, seine Filiale in Bad Neustadt zu öffnen.

    Wirtschaftliche Interessen und Begrenzung des Ansteckungsrisikos vereinbaren

    Für Huml sind die Entscheidungen der falsche Weg. "Große Geschäfte mit einem umfangreichen Sortiment üben eine zu große Anziehungskraft auf einen größeren Kundenkreis aus einem wiederum größeren räumlichen Einzugsbereich aus", so die Gesundheitsministerin. Außerdem führten sie zu einem höheren Verkehrsaufkommen.

    "Die 800-Quadratmeter-Regelung ist Teil eines Stufenplans, mit dem die nach wie vor geltenden Ausgangsbeschränkungen und Betriebsuntersagungen Schritt für Schritt zurückgefahren werden", so Huml weiter. "Aus Infektionsschutzgründen müssen wir aber maßvoll und umsichtig vorgehen. Unsere Entscheidung beruht daher auf einer Abwägung zwischen den wirtschaftlichen Interessen und der Berufsfreiheit auf der einen Seite – und der weiterhin notwendigen Begrenzung des Ansteckungsrisikos auf der anderen."

    Entscheidungen anderer Gerichte stehen noch aus

    Huml verweist darauf, dass in mehreren Fällen Verwaltungsgerichte über ähnliche Anträge noch nicht entschieden hätten. Auch eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs stehe noch aus. "Wir werden die Entscheidungen zur 800-Quadratmeter-Grenze genau anschauen und dann selbstverständlich prüfen, ob weiterer Handlungsbedarf besteht", betont Huml. Dies heißt zwischen den Zeilen also: Ob die Wöhrl-Entscheidung Bestand hat oder gar bayernweit Schule macht, ist fraglich.

    Dass solche Entscheidungen ohnehin auch anders als in Würzburg ausfallen können, zeigte bereits das Verwaltungsgericht Ansbach. Dort scheiterte Wöhrl in der vergangenen Woche mit einem Eilantrag, sein Haupthaus in Nürnberg mit reduzierten Verkaufsfläche zu öffnen.

    Landtag lehnte Anträge von Grünen und FDP ab

    Unterdessen hat der Bayerische Landtag entsprechende Dringlichkeitsanträge von FDP und Grünen abgelehnt. Die Grünen wollten die Öffnung von größeren Läden generell möglich machen, wenn die Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter reduziert wird; die FDP wollte die Flächenbegrenzung ganz streichen. Der FDP-Abgeordnete Alexander Muthmann nannte die neuen Regelungen für den Einzelhandel am Freitag im Landtag "geradezu absurd".

    Die unterfränkische CSU-Gesundheitspolitikerin Barbara Becker indes erwiderte: "Die Idee ist, je kleiner das System, umso eher ist es beherrschbar – deshalb die Lockerung vorerst nur für kleine Geschäfte." Sie "verstehe total gut, dass das einem Unternehmer, der mehr als 800 Quadratmeter hat, nicht gefällt", so die Abgeordnete aus Kitzingen. "Lassen Sie uns diese Lockerung aber vorsichtig angehen und dann Erfahrungen sammeln. Nach zwei Wochen wissen wir anhand der Zahlen, ob es gefährlich geworden ist, ob es einen Anstieg bei den Infektionen gibt."

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