Gerade mal 100 Jahre ist es her, dass in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt wurde. Am 30. November 1918 trat das Reichswahlgesetz mit dem aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft, am 19. Januar 1919 durften Frauen zum ersten Mal reichsweit an einer Wahl teilnehmen.
300 Frauen, die meisten von ihnen Sozialdemokratinnen, kandidierten damals für einen Platz in der verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung; 37 wurden gewählt. Die restlichen 386 Abgeordneten, fast 90 Prozent, waren Männer.
Würzburg