Ein früherer leitender Mitarbeiter des Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt muss sich nicht erneut vor Gericht verantworten. Das Bad Neustädter Amtsgericht hatte den 45-Jährigen im Frühjahr 2025 wegen sexueller Übergriffe auf zwei Auszubildende zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Im Falle eines dritten Auszubildenden war das Gericht zu einem Teilfreispruch gekommen. Wie Joachim Hein, Direktor des Bad Neustädter Amtsgerichts, auf Nachfrage mitteilte, zogen inzwischen sowohl Staatsanwaltschaft als auch Nebenklagevertreterin ihre Berufung zurück. Demnach ist das Urteil rechtskräftig.
Bad Neustadt
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