Es war Ende Mai 2024, als der Stadtrat von Bad Neustadt sich in seiner Sitzung mit dem Stiftungs-, Alten- und Pflegeheim befasste. Damals ging man von einem Abriss und anschließenden Neubau der Einrichtung in der Innenstadt aus. Grund war, dass das Pflegeheim nicht mehr die damaligen Vorgaben der „Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes“ (AVPfleWoqG) erfüllte. Ein den Vorgaben entsprechender Umbau des Pflegeheimes sei nicht möglich, so die seinerzeitige Auffassung.
Bad Neustadt
Im Artikel und Überschrift wird mehrfach inkorrekt von Gesetzesänderung/Gesetzesnovelle gesprochen: Es wurde jedoch nicht das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PfleWoqG geändert (letzte Änderung war bereits 24.7.2023) , sondern die dazugehörige Ausführungsverordnung AVPfleWoqG am 3.12.2024 nach langwieriger Diskussion.
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