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Bad Neustadt: Zukunft des Stiftungs-Pflegeheims Bad Neustadt: Machbarkeitsstudie und Gesetzesnovelle schaffen neue Perspektiven

Bad Neustadt

Zukunft des Stiftungs-Pflegeheims Bad Neustadt: Machbarkeitsstudie und Gesetzesnovelle schaffen neue Perspektiven

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    Für das Stiftungs-, Alten- und Pflegeheim wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.
    Für das Stiftungs-, Alten- und Pflegeheim wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Foto: HMB Media/Heiko Becker (Archivfoto)

    Es war Ende Mai 2024, als der Stadtrat von Bad Neustadt sich in seiner Sitzung mit dem Stiftungs-, Alten- und Pflegeheim befasste. Damals ging man von einem Abriss und anschließenden Neubau der Einrichtung in der Innenstadt aus. Grund war, dass das Pflegeheim nicht mehr die damaligen Vorgaben der „Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes“ (AVPfleWoqG) erfüllte. Ein den Vorgaben entsprechender Umbau des Pflegeheimes sei nicht möglich, so die seinerzeitige Auffassung. 

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    1 Kommentar
    Lukas Dinsing

    Im Artikel und Überschrift wird mehrfach inkorrekt von Gesetzesänderung/Gesetzesnovelle gesprochen: Es wurde jedoch nicht das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PfleWoqG geändert (letzte Änderung war bereits 24.7.2023) , sondern die dazugehörige Ausführungsverordnung AVPfleWoqG am 3.12.2024 nach langwieriger Diskussion.

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