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Hohenroth: Änderungen der Stellplatzsatzung in Hohenroth: Vorgaben für Stellplätze von Tiny- und Mikrohäusern festgelegt

Hohenroth

Änderungen der Stellplatzsatzung in Hohenroth: Vorgaben für Stellplätze von Tiny- und Mikrohäusern festgelegt

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    Viel zu beraten gab es bei der Gemeinderatssitzung im Rathaus von Hohenroth.
    Viel zu beraten gab es bei der Gemeinderatssitzung im Rathaus von Hohenroth. Foto: Brigitte Chellouche

    Bayern hat das erste Modernisierungsgesetz herausgebracht. Es greift bei Stellplätzen in den Gemeinden. In Hohenroth muss daher die Stellplatzsatzung überarbeitet werden. Gestrichen werden Vorgaben zur Bepflanzung und zu gebündelten Zufahrten, zudem gibt es keine Stellplatzpflicht für Dachgeschoßausbau. Regelungen in Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Satzungen, die von den Regelungen dieser Satzung abweichen, haben Vorrang.

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