Erleichterungen gibt es für Bauprojekte innerhalb der Altorte. Wer künftig im Ortskern von Niederlauer, Unter- oder Oberebersbach baut, muss lediglich einen Stellplatz für ein Auto nachweisen. Welche Straßenzüge zum Altort gezählt werden, ist in der Satzung aufgeführt. Man habe sich dabei an der Gestaltungssatzung orientiert, erläuterte Sachbearbeiter Timo Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt.
Niederlauer/Unterebersbach
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