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Niederlauer/Unterebersbach: Stellplatzpflicht bleibt, doch Bauherren im Altort haben in der Gemeinde Niederlauer einen Vorteil

Niederlauer/Unterebersbach

Stellplatzpflicht bleibt, doch Bauherren im Altort haben in der Gemeinde Niederlauer einen Vorteil

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    Um auch die Altortskerne für Bauherrn attraktiv zu machen, gibt es in Niederlauer eine Erleichterung bezüglich der Ausweisung von Stellplätzen.
    Um auch die Altortskerne für Bauherrn attraktiv zu machen, gibt es in Niederlauer eine Erleichterung bezüglich der Ausweisung von Stellplätzen. Foto: Heike Beudert

    Erleichterungen gibt es für Bauprojekte innerhalb der Altorte. Wer künftig im Ortskern von Niederlauer, Unter- oder Oberebersbach baut, muss lediglich einen Stellplatz für ein Auto nachweisen. Welche Straßenzüge zum Altort gezählt werden, ist in der Satzung aufgeführt. Man habe sich dabei an der Gestaltungssatzung orientiert, erläuterte Sachbearbeiter Timo Schmitt von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt.

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