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Schweinfurt/Mellrichstadt: Nach Messerangriff in Mellrichstadt: Staatsanwalt spricht von „gezielter Tötung“ – Täter kommt in Psychiatrie

Schweinfurt/Mellrichstadt

Nach Messerangriff in Mellrichstadt: Staatsanwalt spricht von „gezielter Tötung“ – Täter kommt in Psychiatrie

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    Der Angreifer, der in Mellrichstadt eine Frau getötet und zwei Männer schwer verletzt hat, wird am Schweinfurter Amtsgericht dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
    Der Angreifer, der in Mellrichstadt eine Frau getötet und zwei Männer schwer verletzt hat, wird am Schweinfurter Amtsgericht dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Foto: Peter Johannsen/Sat1/Bayern

    Nach der tragischen Gewalttat am Dienstagmorgen beim Überlandwerk Rhön in Mellrichstadt, bei der eine 59-jährige Frau aus Hohenroth getötet und zwei 55 und 62 Jahre alte Männer schwer verletzt worden sind, wurde der Tatverdächtige an diesem Mittwoch einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt.

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    11 Kommentare
    Frank Widmaier

    wenn ich schon immer höre 'krank, Psychatrie'.... ich finde unser Strafsystem wird seit Jahren ausgehölt. ist fast ne Modediagnose mit Wohlfühlgarantie :-(

    Hartmut Haas-Hyronimus

    Wenn man von "Messermännern" und anderen Amokläufern hört und liest, sind es am Anfang immer gleich "Südländer", radikale Islamisten oder gleich Afghanen - das kommt gut an und es lässt sich damit prima Stimmung machen. Wenn man es aber einmal statistisch betrachtet, kristallisieren sich ständig zwei Gruppen heraus: 1. psychisch Kranke und 2. Mitglieder von Schützenvereinen, die Zugang zu Waffen haben. Hier, bei der Betreuung psychisch Kranker und dem Waffenzugang in Schützenvereinen, wäre also anzusetzen, nicht mit Zurückweisungen an den Grenzen, die unbeschreiblich viel Personal erfordern aber nur eine lächerlich geringe Wirkung haben..

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    Roland Albert

    Hä? Muss man das verstehen? Da sticht einer mitm Messser rum… Und macht auf Psycho. Weil,ihm dann nichts passieren wird…

    Martin Deeg

    ...."macht auf Psycho. Weil,ihm dann nichts passieren wird… " Sie glauben also der 21-jährige - rechtlich Heranwachsender - ist ein kriminelles Mastermind, das eine Schuldunfähgikeit "vortäuscht" um dauerhaft in der Psychiatrie zu landen - und nicht etwa ein hochbelasteter psychisch kranker Mensch, der unter Psychose o.ä. leidet? Wenigstens scheint der Unsinn, den Sie verbreiten, in Übereinstimmung mit den "Nutzungsbedingungen" zu stehen....

    Gerhard Zwierlein

    Da hat Albert schon recht...."Er hat sich das Opfer ausgesucht, er wollte es absichtlich töten.“ Der Grund für den Angriff sei in seiner psychiatrischen Erkrankung zu suchen und einem Drang, dem er nachgegangen sei…stark unter den Symptomen der Erkrankung gelitten, diese seien maßgeblich verantwortlich für Planung und Ausführung der Tat…." Ausgehend von der Tatsache, dass einer der absichtlich töten will und das plant uns so ausführt, warum sollte der unzurechnungsfähig sein. "Seinem Drang nachgegeben...schwacher Geist....Drogen genommen....das weis der alles....da scheint er doch sehr zurechnungsfähig gehandelt zu haben. Wenn der so schlau ist und das alles so weiß....dann kann man Herrn Albert schon recht geben.....macht auf Psycho, weil er weiß dass er Psycho ist. Bei dieser Selbsterkenntnis ist er nicht nur für Herrn Albert, sondern auch für den Rest der Mitmenschen schuldfähig....Was unsere Gerichte und Psychologen darauf machen? .... Vor dem Gericht und auf hoher See....

    Martin Deeg

    Nun ja, Herr Zwierlein, Unrechtsbewusstsein und Schuldunfähigkeit schließen sich nicht gegenseitig aus. Der Punkt ist doch die Tat selbst. Kann jemand, der - mutmaßlich ohne Motiv und nur aufgrund "innerer" Zustände, "Psycho", wie Sie das nennen - eine solche Tat begeht, schuldfähig sein? Dass hier keine Untersuchungshaft sondern die Unterbringung nach § 126a StPO beantragt und erlassen wurde ist doch kaum disskusionswürdig....

    Thomas Horling

    Meines Wissens ist bei schweren Verbrechen wie diesem das Landgericht zuständig. Die Redaktion sprich mehrfach vom Amtsgericht, ist das richtig?

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    Georg Ries

    ja, das ist richtig! Es geht um die Ermittlungen vor dem eigentlichen Prozess.

    Steffen Kellermann

    Vor Erhebung der öffentlichen Klage Vor Anklage sind grundsätzlich Ermittlungsrichter beim Amtsgericht zuständig, ihre örtliche Zuständigkeit entspricht dem Amtsgerichtsbezirk, § 162 Abs. 1 S. 1 StPO. Daher bestellen die Landgerichte keine Ermittlungsrichter. (Auszug aus Wikipedia zu "Ermittlungsrichter")

    Thomas Horling

    Vielen Dank für die Aufklärung!

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