In dem Fall des 45-Jährigen aus Schweinfurt, der im April 2024 in der Innenstadt getötet worden war, ist das Landgericht überzeugt: Was sich in einem Keller abgespielt hat, war kein Mord aus Heimtücke, wie es die Staatsanwaltschaft dem 40-jährigen Angeklagten vorgeworfen hatte. Es war auch keine Tötung auf Verlangen, wie es die Verteidigung in ihrem Plädoyer eingeordnet hat.
Schweinfurt
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