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Schweinfurt: Urteil rechtskräftig: 50-Jähriger muss wegen Hammerangriffs auf Ex-Frau zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis

Schweinfurt

Urteil rechtskräftig: 50-Jähriger muss wegen Hammerangriffs auf Ex-Frau zwölfeinhalb Jahre ins Gefängnis

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    Das Urteil im Verfahren gegen einen 50-Jährigen, der seine Ex-Frau mit einem Hammer angegriffen hatte, ist rechtskräftig.
    Das Urteil im Verfahren gegen einen 50-Jährigen, der seine Ex-Frau mit einem Hammer angegriffen hatte, ist rechtskräftig. Foto: René Ruprecht

    Das Urteil gegen einen 50-Jährigen, der seine Ex-Frau am 31. Juli 2024 mit einem Hammer an einer Bushaltestelle in Bergrheinfeld angegriffen hatte, ist rechtskräftig. Wie ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mitteilt, ist keine Revision in dem Verfahren eingelegt worden. Das Landgericht Schweinfurt verurteilte den Mann vergangene Woche wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren.

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