Amateursportvereine haben vielerorts Spieler "unter Vertrag". So auch der VC Eltmann, bei dem unter anderem ein Student einen wesentlichen Teil seines Lebensunterhalts mit dem Gehalt beim Volleyball-Drittligisten bestreitet. Ist er also ein Profi, obwohl die 3. Liga Ost als Amateurliga gilt?
Der Volleyballklub Eltmann sagt ja. Der Spieler sei Angestellter des Vereins und falle in der Corona-Pandemie unter die 3G-Regel, da die Halle – in der grundsätzlich 2G gilt – für ihn der Arbeitsplatz ist. Darüber lässt sich trefflich streiten, weil die Politik es wie so oft in diesen Zeiten an klaren Regeln vermissen lässt.

3G bedeutet geimpft, genesen oder getestet. Letzteres tagesaktuell, womit das Risiko, dass der Getestete das Virus in sich trägt, auf ein Minimum reduziert wird. Bei 2G entfällt das Testen, obwohl allgemein bekannt ist, dass Geimpfte oder Genesene das Virus haben und auch verbreiten können. Das Risiko, andere zu infizieren, ist also größer – zumindest wenn die Impfung länger zurückliegt und die Wirkung des Impfstoffes nachlässt.
Rolf Werner, Klubchef beim VC Eltmann, ist genau das ein Dorn im Auge. Das Heimspiel gegen Zirndorf und den daraus resultierenden Ärger hat er auch genutzt, um genau darauf aufmerksam zu machen. Quasi ein Test, ob das aktuelle Regelwerk nicht eine kleine Auffrischungsimpfung braucht. Einer, der zum Präzedenzfall im Amateursport werden könnte.