Nun dürfen auch in Bayern wieder Zuschauer und Zuschauerinnen in die Stadien und Hallen. Ab Donnerstag, 27. Januar, wird laut dem bayerischen Staatskanzleichef Florian Herrmann die 15. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst. Das bedeutet für überregionale Großveranstaltungen folgendes: Es dürfen wieder bis zu 25 Prozent der verfügbaren Kapazität ausgelastet werden - "gedeckelt auf maximal 10 000 Zuschauerinnen und Zuschauer". Außerdem unterliegen diese Veranstaltungen weiterhin der 2G-plus-Regel, es herrscht ein Alkoholverbot und Abstände müssen "so gut es geht oder sinnvollerweise" eingehalten werden. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt fürs Publikum bestehen.
Würzburg