Galt bis vor kurzem noch die Aussetzung des Spielbetriebs bis Sonntag, 23. März, ergreift der Bayerische Fußball-Verband (BFV) nun drastischere Maßnahmen. In einer Pressemitteilung gibt der Verband bekannt, dass der Spielbetrieb in seinem Bereich bis auf weiteres ausgesetzt werde. Das sei eine Reaktion auf den im Kampf gegen das Coronavirus ausgerufenen Katastrophenfall im Freistaat Bayern, der jedweden Sportbetrieb untersage.
Wiederaufnahme frühestens nach den Osterferien
Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in den bayerischen Amateurklassen wird "frühestens nach dem 19. April 2020 (Ende der Osterferien) und auch nur mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen" erfolgen. Die Entscheidung soll den Vereinen Planungssicherheit geben. Zudem ist wegen der Sperrung sämtlicher Sportanlagen durch die Bayerische Staatsregierung auch kein Trainingsbetrieb möglich.
- Katastrophenfall in Bayern: Diese Regeln gelten nun
BFV-Präsident Koch: "Haben alle Szenarien im Blick"
„Wir haben heute auf die Neuentwicklung sofort reagiert und das Vorgehen der aktuellen, völlig neuen Situation nach Ausrufung des Katastrophenfalles angepasst. Alle Vereine können sich sicher sein, dass wir auch weiterhin die Situation permanent beobachten, dabei alle Szenarien von einer Fortsetzung des Spielbetriebs bis hin zum vollständigen Saisonabbruch im Blick haben, und alle Entscheidungen verantwortungsvoll und besonnen vorbereiten und so schnell und so transparent wie möglich kommunizieren werden“, wird BFV-Präsident Rainer Koch zitiert.
So ist die Situation in anderen Bundesländern
Der BFV stellt den Spielbetrieb in Bayern ein. Doch wie ist die Situation in anderen Bundesländern? (Stand: 16. März, 14 Uhr)
Baden-Württemberg: Aussetzung bis 31. März
Hessen: Aussetzung bis 10. April
Thüringen: Aussetzung bis 31. März
Brandenburg: Aussetzung bis 22. März
Mecklenburg-Vorpommern: Aussetzung bis 20. April
Sachsen-Anhalt: Aussetzung bis 22. März
Sachsen: Aussetzung bis 22. März
Niedersachsen: Aussetzung bis 23. März
Schleswig-Holstein: Aussetzung bis 22. März
Nordrhein-Westfalen: Aussetzung bis 22. März
Saarland: Aussetzung bis 31. März
Rheinland-Pfalz: Aussetzung bis 31. März
Berlin: Aussetzung bis 22. März
Hamburg: Aussetzung bis 30. April
Bremen: Aussetzung bis 30. März