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Fussball: Reaktion auf Katastrophenfall: BFV setzt Spielbetrieb aus

Fussball

Reaktion auf Katastrophenfall: BFV setzt Spielbetrieb aus

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    Kein Fußball: Der BFV reagiert auf den im Freistaat ausgerufenen Katastrophenfall und setzt den Spielbetrieb für mindestens fünf Wochen aus.
    Kein Fußball: Der BFV reagiert auf den im Freistaat ausgerufenen Katastrophenfall und setzt den Spielbetrieb für mindestens fünf Wochen aus. Foto: Heiko Becker

    Galt bis vor kurzem noch die Aussetzung des Spielbetriebs bis Sonntag, 23. März, ergreift der Bayerische Fußball-Verband (BFV) nun drastischere Maßnahmen. In einer Pressemitteilung gibt der Verband bekannt, dass der Spielbetrieb in seinem Bereich bis auf weiteres ausgesetzt werde. Das sei eine Reaktion auf den im Kampf gegen das Coronavirus ausgerufenen Katastrophenfall im Freistaat Bayern, der jedweden Sportbetrieb untersage.

    Wiederaufnahme frühestens nach den Osterferien

    Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in den bayerischen Amateurklassen wird "frühestens nach dem 19. April 2020 (Ende der Osterferien) und auch nur mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen"  erfolgen. Die Entscheidung soll den Vereinen Planungssicherheit geben. Zudem ist wegen der Sperrung sämtlicher Sportanlagen durch die Bayerische Staatsregierung auch kein Trainingsbetrieb möglich.

    BFV-Präsident Koch: "Haben alle Szenarien im Blick"

    „Wir haben heute auf die Neuentwicklung sofort reagiert und das Vorgehen der aktuellen, völlig neuen Situation nach Ausrufung des Katastrophenfalles angepasst. Alle Vereine können sich sicher sein, dass wir auch weiterhin die Situation permanent beobachten, dabei alle Szenarien von einer Fortsetzung des Spielbetriebs bis hin zum vollständigen Saisonabbruch im Blick haben, und alle Entscheidungen verantwortungsvoll und besonnen vorbereiten und so schnell und so transparent wie möglich kommunizieren werden“, wird BFV-Präsident Rainer Koch zitiert.

    So ist die Situation in anderen Bundesländern

    Der BFV stellt den Spielbetrieb in Bayern ein. Doch wie ist die Situation in anderen Bundesländern? (Stand: 16. März, 14 Uhr)

    Baden-Württemberg: Aussetzung bis 31. März

    Hessen: Aussetzung bis 10. April

    Thüringen: Aussetzung bis 31. März

    Brandenburg: Aussetzung bis 22. März

    Mecklenburg-Vorpommern: Aussetzung bis 20. April

    Sachsen-Anhalt: Aussetzung bis 22. März

    Sachsen: Aussetzung bis 22. März

    Niedersachsen: Aussetzung bis 23. März

    Schleswig-Holstein: Aussetzung bis 22. März

    Nordrhein-Westfalen: Aussetzung bis 22. März

    Saarland: Aussetzung bis 31. März

    Rheinland-Pfalz: Aussetzung bis 31. März

    Berlin: Aussetzung bis 22. März

    Hamburg: Aussetzung bis 30. April

    Bremen: Aussetzung bis 30. März

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