Mitarbeitende in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen müssen in Bayern ab 1. Februar keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Auch in Gemeinschaftsunterkünften entfällt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Maskenpflicht. Patienten oder Besucher müssen allerdings weiter FFP2-Masken tragen. Grund für diese Ungleichbehandlung ist, dass für die Maskenpflicht der Mitarbeiter der Freistaat Bayern zuständig ist, während die Maskenpflicht für Patienten und Besucher in ganz Deutschland einheitlich durch eine bunderechtliche Vorgabe geregelt ist.
München/Würzburg