Um die Handlungsfähigkeit des Staates im medizinischen Notstand sicherzustellen, verschafft sich der Freistaat Bayern die Rechtsgrundlage für tief greifende Maßnahmen: Bereits nächsten Mittwoch soll der Landtag ein bayerisches Infektionsschutzgesetz verabschieden, das vor allem die Verfügbarkeit von notwendigem medizinischem Material und Geräten, aber auch von ausreichend Personal zur Bewältigung der Notlage sicherstellen soll.
München