Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes fielen am Wochenende eine ganze Reihe bislang bundesweit geltender Corona-Beschränkungen grundsätzlich weg. Dennoch bleibt ein Teil der Regelungen in Kraft. Der Freistaat Bayern nutzt nämlich die Möglichkeit, für eine Übergangszeit bis zum 2. April an Auflagen festzuhalten. Was im Einzelnen ab diesem Samstag, 19. März, in Bayern gilt.
Würzburg/Schweinfurt